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Themenschlagwort : Behördliche Verschleppung
Mit Whistleblower's auf den Weg zur freien, gerechten Demokratie
Ein Kommentar von W.
Saarbrücken/Saarlouis/Wadgassen. Am 26.01.2019 hat die IgG in Saarbrücken gegen die Unrechtssituation der Whistleblowers demonstriert. Auf unserem Plakat war zu lesen:
Unterthema : Freiheit, Gerechtigkeit und Lobeshymnen für Whistleblower's
R. Kuhn
und diverse Stimmen zur Gesetzesinitiative in Brüssel im März 2019
"Wo Whistleblower verfolgt werden, herrschen Lüge, Betrug, Unrecht, Korruption und Arroganz aber nie wahre Freiheit und Gerechtigkeit !"
was tatsächlich auch heute noch in Deutschland zutrifft.
Was sind unsere Beweggründe dafür zu Demonstrieren ?-
Um die Antwort darauf dem Leser nicht nur verständlich, sondern auch begrifflich zu machen, müssen wir etwas weiter ausholen.
Eigentlich sollte es jedem einleuchten, dass grundsätzlich eine wichtige Bekanntgabe einer Wahrheit nicht bestraft werden dürfte. Das ändert sich sofort, wenn Menschen bisher
in ihrem Leben sich der Lüge bedienten und plötzlich durch die bekannt gewordene Wahrheit Rechenschaft ablegen müssen, was für andere Mitmenschen von großem Interesse ist.
Aus dem Geschichtsunterricht wissen wir, dass seit Jahrtausenden die Obrigkeit sich mit "göttlicher Macht" das Recht selbst mit Willkür gewaltsam nach den Urgesetzen, wie
"Was nicht sein darf, kann nicht sein !"
"Wessen Brot ich ess', dessen Lied ich sing !"
"Wer nicht für uns ist, ist gegen uns !"
genommen hat, was Recht ist und was wahr oder Lüge zu sein hat. Damit hat sie sich den Zugang zum kriminellen Reichtum und zur vermehrten Macht verschafft, was wiederum bei der Bevölkerung
zu höherem Machtansehen bis hin zur Unantastbarkeit gereichte. Beim Auftauchen von unangenehmen Wahrheiten, welche die Obrigkeit in irgendeiner Weise berührte oder gar betraf, wurden
die Veröffentlicher und oft auch die Mitwisser derselben in irgendeiner Weise benachteiligt. Das Schlimmste waren Bestrafungen wie Enteignungen, Verbannungen, geistige und körperliche
Folterungen schlimmster Vorstellungen, Morde, Hinrichtungen, Scheiterhaufenmorde (alles Ketzerstrafen im Namen Gottes !) und Kriege (im Namen Gottes). Dieses Verhalten war für die Untertanen
sehr schrecklich und hat ständige Angst vor den Stärkeren und "Göttlichen" hervorgerufen (Namen wie 'Malter' weisen auf damalige, eifrige, gefürchtete, ideenreiche Folterer hin. Heute steht
einer der Nachfahren z. B. einem Arbeitgeberverband vor, sodass 'der Apfel auch hier nicht weit vom Baumstamm gefallen ist'). Aus diesen Erfahrungen sind die Menschen von Angst geprägt
worden. Das hat wiederum dazu geführt, dass die Menschen die Forderungen der Obrigkeit als Gesetz ohnmächtig-murrend akzeptieren mussten. Die Rechtsfolgen sind heute in der Demokratie
noch z.B. in § 626 BGB versteckt und wirken psychologisch einschüchternd und beängstigend, wenn es gilt, Missstände öffentlich zu benennen. Die Demokratie kann langfristig aber nur
funktionieren, wenn die Rückinformationen von den Bürgern zur Regierung und den Parlamenten gelangen und dann die Gesetze zu Gunsten der Bevölkerung zügig reformiert werden.
Seit der nach Kriegen erreichten Machtteilung in Kirchenmacht, Staatsmacht und der Einführung der Demokratie sind aus der Sicht der Demokraten die ungeschriebenen, heute
verbotenen Rechte bei der Staatsmacht zu ändern, die aus der kirchlich-feudalen bzw. diktatorischen Zeiten (Hitlerzeit; DDR -Zeit) stammen und dem heutigen, zivilen, freiheitlichen, modernen Leben
verhasst sind.
Im kirchlichen Machtbereich ist derzeit fast alles wie früher. Wie seit vielen Jahrhunderten wird dort das Verschweigen und das Veröffentlichen unangehmer Wahrheiten, welche die
Obrigkeit tangierten, zunächt auch verschwiegen, dann bestritten, dann verdreht und zuletzt die Person noch verunklimpft, welche die unangenhme Wahrheit geäußert hat.
Davor hat jeder Angst. Bisweilen sind durch Papst Franziskus dort hoffnungsvolle Entwicklungen festzustellen.
Dennoch, die Kirche hat keine Exekutivmacht mehr, um Veröffentlicher unangenehmer Wahrheiten körperlich zu bestrafen.
Damit ist die seit Jahrtausenden bestehende Existenzgefährdung der Menschen drastisch minimiert, sodass die Äußerungen unangehmer Wahrheiten über das Rechtssystem ohne körperliche
Gewalt geklärt werden können. Doch da fehlen noch immer passende Gesetze, die dafür zu sorgen hätten, dass unangenehme Wahrheiten niemals bestraft werden dürften, sondern nur die Täter,
die verantwortlich sind für die Gründe und deren Folgen aufgrund der unangenehmen Wahrheiten.
Seit 2019 gibt es einen Verein 'Whistleblower e. V." in Berlin, der sich für deren Belange ebenfalls einsetzen will. Er definiert 'Whistleblower' wie folgt:
"WAS IST EIN WHISTLEBLOWER ?
Whistleblower sind Menschen mit Zivilcourage. Sie schlagen Alarm, wo es nötig ist. Sie nehmen illegales Handeln, Missstände oder Gefahren für Mensch und Umwelt nicht länger
schweigend hin, sondern decken auf. Sie tun dies intern innerhalb ihres Betriebes, ihrer Dienststelle oder Organisation oder auch extern gegenüber den zuständigen Behörden, Dritten
bzw. der Presse. Whistleblower handeln selbstlos zum Wohl der Gesellschaft und leisten einen Beitrag zum offenen Diskurs. Whistleblower gehen häufig ein hohes Risiko ein, sie setzen
ihren Ruf und ihre Existenz aufs Spiel. Oft werden sie von jenen unter Druck gesetzt, die unbequeme Wahrheiten vertuschen wollen. Whistleblower sind keine Denunzianten, denn sie
suchen keinen eigenen Vorteil. Sie folgen ihrem Gewissen, tun oft nur ihre Pflicht – auch dann, wenn es unbequem für sie werden kann. (Mehr dazu …)"
Dieser spröden Definition kann die IgG so nicht einfach zustimmen. Entscheidende, tiefer liegende, historische Gesichtspunkte sind dabei unerlässlich. Beginnen wir mit dem Wort 'Whistleblower'.
Es lässt sich übersetzen mit 'Warn-Pfeifer". In der Deutschen Spache gibt es dafür kein exakt passendes Wort, weil man hier psychologisch davon ausgeht, dass Behörden, Firmen, Arbeitgeber u. ähnl.
nicht kriminell sein können und die Beschäftigten sich gehorsam unterzuordnen haben. Wer dagegen verstößt, dem wird fristlos gekündigt und ggf. noch strafrechtlich belangt. Das ist schon von
der christlichen Religion so gewollt und hält sich hartnäckig, trotz der Trennung von Kirche und Staat. Nach unserer Erfahrung gibt es keine Behörde und keinen Arbeitgeber, der bzw. dem man
blindlinks glauben oder vertrauen kann, denn dort herrscht das schroffe Arbeitgeber-Weisungsrecht ('Anti-Ketzerrecht') und nicht die Demokratie.
Oft täuschen sie die Bürger bzw. Beschäftigten, erst recht, wenn sie ihnen erklären, sie wollen stets deren Bestes, meinen aber ihr Bestes. Beides kann eine Zeitlang überein stimmen,
solange das Ziel der Obrigkeit mit dem Ziel der Untergebenen einhergeht.
In Deutschland wurde die Veröffentlichung der unangenehmen Wahrheiten allgemein mit Verrat bezeichnet. Das hat die Religion durch ihre richtungsweisende Macht mit der Gehorsamspflicht
bestimmt. Diese absolute Gehorsamspflicht ist aber entfallen, nachdem die Kirche durch ihr heuchlerisches und menschenverachtendes Handeln spätestens mit der Einführung des Grundgesetzes
das Vertrauen in der Bevölkerung verspielt hat. Somit ist deren Obrigkeit nicht mehr allein richtungsweisend für die Orientierung bei Wahrheit und Gerechtigkeit.
Obwohl rund 70 Jahre seit der Einführung des Grundgesetzes vergangen sind, ist erst mit dem US-Amerikaner Edward Joseph Snowden das Thema in der europäischen Diskussion. Es ist
bedauerlich, dass tausende Menschen bis dahin darunter leiden mussten und noch leiden. Es ist für Deutschland symtomatisch und unverzeihlich, dass dieses Thema jahrzehntelang als
rechtliches Tabu angesehen wird. Nachdem sich einige, Betroffene und einige von uns selbst juristisch gegen die Rechtsmissstände - z. T. sehr umständlich und teuer - öffentlich gewehrt haben,
wurden zögerlich Netzwerke gebildet, die sich für 'Whistleblower' und für eine gerechte Gesetzgebung für deren Schutz und für eine funktionierende, gerechte Demokratie einsetzen.
Besonders heuchlerisch sind die Rechtsanwälte, die mit ihrer besonderen, gesellschaftlichen Stellung wie Panzersperren zwischen Bürger und Justiz wirken, wenn sie oft selbst als Arbeitgeber
einfache Staatsbürger vor Gericht vertreten sollen, wenn Missverhalten der Behörde bzw. der Arbeitgeber in Klagen angeprangert werden. Oft scheuen die Anwälte vor den Gerichten, weil diese
entgegen ihrer politischen Zusage nicht neutral sind, sobald die Staatsräson oder die Weisungsräson der Arbeitgeber tangiert ist oder gar auf dem Spiel steht. Dann denken und handeln die
Behörden bzw. Arbeitgeber verschwörerisch, wie noch zu früheren Zeiten. Rechtsanwälte, die das Risiko eingehen, werden von den Gerichten geächtet, indem sie kein Urteil mit Erfolg
mehr erzielen können oder deren Bearbeitung so sehr in die Länge ziehen, dass sie gezwungen sind, ihren beruflichen Standort wegen drastischer Einkommenseinbußen zu wechseln.
Folge: Rechtsanwälte verweigern die Mandanten-Vertretung mit dem Argument, "Ich möchte nicht meine Karriere ruinieren" (Beisp. : Staatsterroallianz % Kuhn bei AG SLS u. AG SB u. LG SB).
Folglich muss sich der Mandant um einen Pflichtverteidiger*In bemühen, womit das Gerichtsverfahren auf 'Sparflamme' und meist mit Minimalqualität abläuft.
Auch wenn heute das von den Parteien und Parlamenten verabschiedete Grundgesetz der BRD gilt, das aufgrund der vielen in den Gerichten integrierten Nazi-Nachkommen noch an
den Rechtsempfindungen vorangegangener, autoritärer Staatsgewalt krankt, findet man es auch im mehr oder weniger diktatorischen Weisungsrecht der Arbeitgeber. Doch mit dem
Grundgesetz ist dem einfachen Bürger erstmals wirksam die Möglichkeit gegeben worden, sich gegen die falschen Entscheidungen der Arbeitgeber, Kommunen, Behörden und Staatsorgane
gerichtlich zur Wehr zu setzen. Dieses gehört unbedingt zur wehrhaften, freiheitlichen und gerechten Demokratie.
Nach wie vor leiden die Bürger an den seit Kindesbeinen eingebläuten, verbotenen Urrechtssytem. Unangehme Wahrheiten von 'Whistleblowern' werden immer noch als Missetat,
Straftat oder gar als Verbrechen angesehen, weil im Grundgesetz dafür die freie Entscheidung des Richters nach Gutdünken immer noch erlaubt ist (Willkürrecht). Nach unserer Meinung darf
eine wahre Aussage niemals bestraft werden. Ist darin eine eigene Straftat (Handlung) eingeschlossen, darf nur die Straftat juristisch belangt werden. Ist die Aussage des /der Whistleblower
gesellschaftlich von Bedeutung, womit ein größerer Schaden abgewendet, gestoppt oder aufgeklärt werden kann, so sollten Whistleblower /-innen geehrt, gelobt und zukünftig mindestens
absolut schadenfrei gehalten werden. Da dazu die erforderlichen Gesetzesänderungen bei § 626 BGB ("Anti-Ketzergesetz") seit Jahren fehlen, demonstrieren wir seit Jahren für die Rechte der
'Whistleblower'.
Wenn dieses Problem zufriedenstellend gesetzlich gelöst ist, dann sind wir auf dem Weg einer freien, gerechten Demokratie. Dafür kämpfen wir juristisch seit 30 Jahren, also noch bevor wir
das Internet dafür nutzen konnten. Deshalb regen wir an, mehrmals noch vor den Europa-Wahlen am 26. Mai 2019 europaweite Demonstrationen in allen größeren Städten zu veranstalten.
Los, auf geht's ! Es leben weltweit hoch die 'Whistleblower's !
Die IgG
Recherierter Nachtrag zum 12.03.2019 aus dem Internet:
Investigative Recherche: EU einigt sich auf besseren Schutz für Whistleblower.
NSA-Affäre, Football-Leaks oder russischer Doping-Skandal – viele investigative Recherchen sind erst durch
Whistleblower in's rollen gekommen. Während die Öffentlichkeit von den Enthüllungen profitierte, mussten die Hinweisgeber oft mit Repressalien rechnen. Mit neuen Regelungen will
die EU Whistleblower nun besser schützen. (Ob das den 'ehrlichen' Wirtschaftsbossen und Politikdrahtziehern passt ?- Verwässerungsstrategien sind schon in Vorbereitung.)
Von Paul Vorreiter
Ein Aufkleber mit dem Portrait von Edward Snowden an einer Bushaltestelle. (imago stock&people / Manngold);
Der ehemalige CIA-Mitarbeiter Edward Snowden löste als Whistleblower 2013 die NSA-Affäre aus. Momentan lebt er inkognito an einem unbekannten Ort in Russland. (imago stock&people / Manngold)
Wer ist ab wann Whistleblower?
EU-Richtlinien zum Whistleblower-Schutz „Anonymität ist ganz wichtig“
Whistleblower unentbehrlich, aber ungeschützt. Investigative Recherche, EU will besseren Schutz für Whistleblower. Whistleblower, bedrohte Art oder ausreichend geschützt?
Whistleblower leben in Angst.
Kritik an neuem Ethikkodex, FIFA will Whistleblower abschrecken.
Die EU-Justizkommissarin Vera Jourova lag mit ihrer Einschätzung gar nicht so falsch: „My estimation on Tuesday it could be 2 am. My plan is not to leave the room before we have an agreement“
Am Ende wurde es dann doch ein bisschen früher. Gegen Mitternacht einigten sich Kommission, Parlament und Rat darauf, wie Hinweisgeber – sogennante Whistleblower – besser geschützt
werden können. Hinweisgeber vor möglichen Repressalien schützen !
Über die Ausgestaltung der Richtlinie hatte es zuletzt Streit zwischen Parlament und dem Rat gegeben. Immerhin war man sich einig: Whistleblower seien unverzichtbar, um Missstände aufzuklären,
das betonte auch Bundesjustizministerin Katarina Barley vergangenen Freitag in Brüssel: „Deswegen ist es überfällig, dass die Europäische Union einen Whistleblower-Schutz einrichtet. Das wird
mit dieser Richtlinie erfolgen.“
Die Richtlinie soll Hinweisgeber vor möglichen Repressalien schützen, zum Beispiel, dass Ihnen gekündigt wird oder sie abgemahnt werden, weil sie Missstände wie Korruption oder Steuerbetrug
in Unternehmen und Behörden gemeldet haben. Länder können Schutz auf andere Bereiche ausweiten.
Die Richtlinie umfasst unterschiedliche Personenprofile, unter anderem Arbeitnehmer, Beamte, Selbständige und Praktikanten, und erstreckt sich auch auf mehrere Bereiche. Es geht unter anderem
um Verstöße gegen EU-Recht im Bereich der Geldwäsche, der Unternehmensbesteuerung, Gesundheits- und Verbraucherschutz, Lebensmittelsicherheit, in Umweltfragen und im öffentlichen
Auftragswesen – unter anderem. Wenn die Länder wollen, können sie selbst den Schutz auch noch auf andere Gebiete ausweiten.
Wem muss der Whistleblower Missstände melden?
Die Richtlinie lässt es Hinweisgebern offen, ob sie sich zunächst, an eine interne Anlaufstelle wenden – die soll für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern verpflichtend sein – oder aber, ob
Hinweisgeber zu einer öffentliche Stelle gehen. In einem Zeitraum von drei Monaten bis sechs Monaten muss auf die Meldung reagiert werden.
Der Hinweisgeber kann seine Informationen unter bestimmten Umständen auch gleich der Öffentlichkeit preisgeben, zum Beispiel den Medien zuspielen. Etwa, wenn die Behörden nicht angemessen
auf die Meldung des Whistleblowers reagieren oder wenn es keine Option ist, sich an die zu wenden, etwa wenn die betroffene Behörde in die Angelegenheit selbst verstrickt ist oder wenn Gefahr in
Verzug ist, Beweismittel versteckt oder vernichtet werden könnten.
Kompromiss beim Meldeweg
Wie sehr Whistleblowern der Meldeweg vorgeschrieben werden sollte, darüber gab es in Rat und Parlament unterschiedliche Auffassungen. Mehrere Länder hatten favorisiert, dass Hinweisgeber
zunächst interne Stellen in ihrem eigenen Unternehmen aufsuchen sollen. Dass es so nicht gekommen ist, freut Sven Giegold, den Spitzenkandidaten der Grünen zur Europawahl:
„Das ist ein Kompromiss, aber er ist viel besser als was vorher Frau Barley und die französische Regierung wollten, die ja alles getan haben, um praktisch vorzuschreiben, dass nur Schutz bekommt,
wer erst durch ein internes Meldeverfahren geht, obwohl wir wissen, dass realexistierende Hinweisgeber in aller Regel diese Nerven nicht mehr haben.“
Dagegen argumentierten Befürworter eines dreistufigen Meldesystems, ohne einen internen Beschwerdeweg könnten Anreize für Unternehmen ausbleiben, Anlaufstellen aufzubauen und damit auch
selbst etwas gegen Missstände zu unternehmen. Die Richtlinie setzt den Schutz von Hinweisgebern auf europäischen Boden. Bislang hatten nur zehn EU-Staaten Whistleblowern umfassend Schutz
gewährt.
Informanten besser geschützt
Die Nichtregierungsorganisation Transparency International sieht heute einen historischen Tag für jene, die Korruption und Fehlverhalten aufdecken. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hält es für
wahrscheinlicher, dass mit den neuen Regeln Wirtschaftsskandale ans Licht kommen, die Informanten dabei aber voll geschützt würden. Mitgliedsstaaten und das Parlament müssen die Einigung
formell noch bestätigen. Das Parlament dürfte sich schon im nächsten Monat damit befassen. Spätestens zwei Jahre, nachdem die Richtlinie bestätigt wurde, müssen die EU-Länder das Regelwerk
in nationalen Gesetzen umgesetzt haben.
Soweit auswärtige Stimmen zum Thema 'Whistleblower'.
Wir von der IgG sind damit längst nicht zufrieden, was die EU da zum Gesetz machen will. Es ist sehr viel zu wenig, zudem die Wartezeit bis zur Umsetzung in das jeweillige Länderecht
ein Hohn ist.
Das zeigt, welche verwerfliche Einstellung die mehrheitlich christlich geprägten Europäer mit der unangenehmen Wahrheit auf dem Wege in die gerechte Demokratie haben. Das trifft auch für
Gewerkschaften und Betriebsräte in Großbetrieben im Saarland zu, welche die fristlose Entlassungen samt Ablehnung von Abfindungen für die 'Wistleblower' aktiv bis dato hirnrissig unterstützten.
Deshalb kann das EU-Gesetz nur ein Anfang sein, was aber nicht reicht, um deswegen Wähler zur EUROPA-Wahl zu locken.
IgG, 12.03.2019 u. 22.04.2019
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° Korruption / Kumpanei
° Bürgertäuschung/ -betrug/
°
° Mieterpranger
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° Behördliche Wahrheitsverdrehung
°
° Behördliche Verleumdung
° Behördliche Verschleierung
° Behördliche Verschleppung
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Plakattext 1 bei der 1. Mai-DEMO 2019 in Saarbrücken
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Plakattext 2 bei der 1. Mai-DEMO 2019 in Saarbrücken