A0_'abhängige Richter'
Öffentliches Ärgernis im Kopfzeilenblock: Es gibt massenhaft Politiker, die sich weigern, aus der Haftanstalt entlassene
Sexualverbrecher zur Kindererziehung in Kitas beschäftigen zu lassen, aber massenhaft einverstanden sind, dass Menschen-rechtsverbrecher aus der Nazizeit und ihre Nachkommen in
demokratische Parteien sich tummeln lassen und ggf. als demo-kratische Volksvertreter, als Behördenvertreter, als Regierungspolitiker oder in der Regierung nahestenden Organisationenen
ihren Charakter und ihre politischen Netzwerke zum Lebensunterhalt mit Pensionsanspruch wieder einsetzen durften bzw. dürfen. Ein deutsches Wertedilemma, aber Kern der Nazi-Demokratie!
Kaum zu begreifen, was in den deutschen Elitenköpfen sich so zusammenbraut !
Themenschlagwort : Zensur, Meinungszensur ('A...') / Staatliche Wahrheitsverdre-
hung / Gerichtskriminalität
Staatskanzlei negiert schweren Missstand in der saarländischen Justiz
Ein Kommentar der IgG zur Erklärung der
Nachdem der Interessengemeinschaft gegen Grundgesetzbruch (IgG) der Nachweis gericht-lich im Saarland gelungen ist,
dass
deshalb sehen wir uns aufgrund der Wichtigkeit und unseres eigenen Existenzver-ständnisses veranlasst, Ihre Behauptungen in Ihrer E-Mail an Herrn Schwarz zu widersprechen
und öffentlich richtig zu stellen.
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dessen 'Dateiname.html' (blaue Schrift) anklicken; es zeigt sich dann die betreffende Webseite.
Unterthema : Unterdrückung, Schikanierung und Ausbeutung von betreuten
Menschen in der Nazi-BRD bis heute
saarländischen Staatskanzlei vom 14.07.2019
IgG-Stand: 02.04.2021
Sie haben einem unserer Interessengemeinschaft eine E-Mail gesandt, nachdem der sich über seine un-rechtliche Behandlung nach seiner Zwangsbetreuung durch eine kriminelle
Betreuungsseilschaft bei dem Ministerpräsidenten des Saarlandes, Herrn Tobias Hans beschwert hatte. Wir gehen davon aus, dass Sie von diesem beauftragt wurden, die Beschwerde
zu beantworten.
In Ihrer E-Mail vom 04.07.2019 um 16:04 schrieb Feld Andreas, Dr. (Staatskanzlei) Folgendes:
Sehr geehrter Herr Schwarz,
bezugnehmend auf ihre obige E-Mail kann ich Ihnen mitteilen, dass Ihr Anliegen unter Be-teiligung des Ministeriums der Justiz umfassend bearbeitet wurde.
Ihrem Schreiben konnte entnommen werden, dass Sie sich insbesondere gegen die gerichtlichen Entscheidungen im Zusammenhang mit Ihrer Betreuung (Az.: 4XVII (S) 164/07) wenden. Eine
Überprüfung der einzelnen gerichtlichen Entscheidungen in der Betreuungssache auf ihre „Richtigkeit" steht aber weder mir noch dem Ministerium für Justiz zu.
In Ihrem Schreiben nehmen Sie Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip. Als rechtsstaatliches Prinzip gilt auch die richterliche Unabhängigkeit. Nach Art. 97 Abs. 1 GG, § 25 DRiG sind die Richter
unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Die sachliche Unabhängigkeit des Richters liegt in seiner Weisungsfreiheit und in der damit eng verbundenen Handlungsfrei-heit. Der Richter ist in seiner
rechtsprechenden Tätigkeit keinen Weisungen oder Empfeh-lungen von der Regierung und des Parlaments unterworfen. Die von der Verfassung garan-tierte Weisungsfreiheit soll die Rechtsprechung
vor allem gegen eine Einflussnahme auf diese abschirmen. Dementsprechend ist eine Dienstaufsicht über Richter nur in sehr begrenz-tem Umfang zulässig.
Für ein Fehlverhalten der zuständigen Richter sowie der Staatsanwälte bezüglich der Ein-stellung des Ermittlungsverfahrens, Az.: 04 Js 2024/16 liegen nach eingehender Prüfung keine Anhaltspunkte vor.
Es sind keine Gründe ersichtlich, die die Einleitung dienstrecht-licher Schritte gebieten würden. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit unter meiner unten genannten Rufnummer zur Verfügung.
Mit dem Bedauern, Ihnen nicht weiter behilflich sein zu können, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Dr. Andreas Feld
Beschreibung: cid:image001.jpg@01CF5E2F.74D454E0
Ministerialrat
Leiter Referat C/1: Ministerrat,
Ministerpräsidenten- und CdS-Konferenzen,
Justiz
Am Ludwigsplatz 14 · 66117 Saarbrücken
Tel.: +49(0)681 501-1264 · Fax: +49(0)681 501-1183
a.feld@staatskanzlei.saarland.de · www.saarland.de
www.willkommen.saarland.de
Beschreibung: cid:image006.jpg@01CF4793.B4477420
Nach unseren jahrzehntelangen Erlebnissen und dort erlangten Beweis-Dokumenten ist die saarländische Justiz keine rechtschaffene Justiz nach dem Grundgesetz der BRD. Sie ist eine
Justiz, deren Protagonisten nach 1945 meist Nazis waren, deren braune Strahlkraft bis heute bei ihrem Handeln und Auftreten noch nachweisbar ist. Zwar wird in der Fachliteratur erklärt,
dass die Justiz mit unabhängigen Richtern und Richterinnen arbeitet. Doch bekanntlich nach dem Gedruckten erfolgt nicht entspre-chend das Ausgeführte. Oft ist das Ausgeführte der Justiz
einfach oder auch kompli-ziert kriminell. Besonders verwerflich ist es dann noch, wenn die juristische Klagen gegen diese kriminellen Justizpraktiken lapidar von ihr verworfen werden.
Die saarländische Justiz untersteht dem Justizminister. Der ist im juristischen Sinne nie unabhängig.
Alle seine Untergebenen sind somit abhängig. Die Praxis hat dies längst bewiesen. Wir
verweisen auf unsere Beweis-Beiträge unter Gerichtskrimina-lität, Polizeikrimnalität,
Gutachterkriminalität, Anwaltskriminalität usw. in unserem Webseitenblock 'Grundgesetzbruch.de'. Sie sollten sich vom Bundesverfassungsrichter Dr. Peter Müller überzeugen lassen. Der
war auch eine Zeit lang Ihrer Meinung bis er widerwillig anerkennen musste, dass dem nicht so ist.
Der Europäische Gerichtshof hat in Urteilen C-508/18; C-82/19; und C-509/18 vom 27.05.2019 auch verkündet, dass die deutsche Justiz nicht unabhängig ist. Was eigent-lich ein Skandal in
allen deutschen Medien sein sollte, wird jedoch totgeschwiegen.
Nicht nur für die IgG ist die Justiz eine schillernde Behörde, die sich ab und zu an das geltende Recht hält. Dort aber, wo politische Bereiche tangiert werden, und wo sie sich aus politischen
Gründen oder aus Eigenschutz schützen will, zeigt sie auch das Gesicht der Justizterrororganisation, die wir Bürger niemals wollen und auch nicht ak-zeptieren werden, auch dann nicht,
wenn die Justiz bei jeder sich bietenden Gelegen-heit unserer Feststellung widerspricht. Somit bleibt sie doch eine staatliche, kriminelle Organisation, also eine
Justizterrororganisation (1) !
Justizterrororganisation (2) !
Ähnlich wie die Kleriker und Sporttrainer sich mit ihren Sexualverbrechen an Schutz-befohlenen schwer tun, die Verbrechen und Vergehen an ihnen zuzugeben, hat die Jus-tiz Probleme mit
dem Verzicht auf das Rechtsverständnises des Nazi-Rechts.
Obwohl wir schon über ein Jahrzehnt unsere Argumentation öffentlich vertreten und die Beweismittel dazu offen gelegt haben, halten wir es für richtig, wenn Sie sich in Kürze auch
mit Ihrem nun erworbenen Schandtitel in unserem Schandtitel-Spiegel mit den anderen namhaften Gesellschaftsschädigern repräsentieren dürfen.
W. Kuhn (IgG)
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2021 !
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