C1
Themenschlagwort : Korruption / Kumpanei
Unterthema: Korruptionsfilz, der Nährboden für Gerichtskriminalität
Ein Beitrag von W. R. Kuhn
Erstellt: 2012; Änd.-Stand: 06.03.2022
Saarbrücken/Wadgassen. Immer wieder gibt es Situationen, wo Menschen ihrem Belas-tungsdruck nicht mehr gewachsen sind und dann aggressiv
reagieren. So beispielsweise im folgenden, geschilderten Verkehrsunfall, das ein gerichtliches Nachspiel hat. Stellvertretend für die vielen anderen Gerichtsverfahren
in der Region wird an diesem Fall wieder das Ge-rechtigkeit verhindernde, korrupte Richten der Justizterrororganisation offengelegt.
Ausgangssituation: Die Frucht-Import-Export-Firma Himbert GmbH bei Völklingen-Fenne beschäftigt unter anderem auch mehrere türkisch stämmige
Arbeitnehmer, darunter einen Herrn Erol Arslan. Er fährt derzeit einen hellen Mercedes, mit dem er am 29.11.2011 gegen 13 Uhr 25 unter der Vöklinger Stadtautobahn
auf dem einspurigen Teilstück "Am Hüttenwerk" in Richtung der Röchlinghöhe fuhr. Dort stand er vor den Verkehrsampeln als Dritter in einer Fahrzeugreihe und
wartete äußerst ungeduldig auf die Ampelumschaltung. Er schimpfte und gestikulierte hinter dem Lenkrad mit seinen Armen, was der Fahrer des vor ihm stehenden
Fahrzeuges im Rückspiegel beobachtete.
Konfliktsituation: Als die Ampel auf Grün umschaltete, scherte Herr A. mit seinem Mer-cedes nach links aus und überholte mit Vollgas auf der dortigen,
ca. 10 bis 12 cm höher ge-legenen, dem Stadtautobahn-Brückenpfeiler bis zur Verkehrsampel parallel verlaufenden Verkehrsinselstreifen, entlang den dort in der
Mitte einbetonierten Stahlpfostenreihe und raste auf die in der Mitte einbetonierte Verkehrsampel zu. Um die Frontalkollision mit die-ser Verkehrsampel zu vermeiden,
steuerte er seinen Mercedes wieder nach rechts auf die einspurige Fahrsbahn, rammte mit dem Fahrzeugheck dann das von ihm überholte Fahrzeug und beschädigte
dessen linken Kotflügel erheblich. Anstatt anzuhalten, raste Herr Aslan davon.
Recherchen wegen Fahrerflucht: Der geschädigte Fahrer hatte sich das Gesicht und das amtliche Kennzeichen des Mercedes bis auf einen einzigen
Buchstaben notieren können und die Polizei schriftlich informiert. Die hat nach Monaten reagiert und den Geschädigten informiert, dass eine Liste mit 32 Fahrzeugen
vorläge. Die Anschriften der Fahrzeughalter wur-den ihm mit dem Hinweis verweigert, dass er diese nur von der Staatsanwaltschaft (Justizterrororganisation) erhalten
könne. Von dort wurde ihm mitgeteilt, dass er Aktenein-sicht bekäme, sofern dies mittels Rechtsanwalt geschähe. So wurde dem Geschädigten ge-gen Gebühren und
Anwaltskosten für den privat beauftragten Anwalt sowie weitere Wo-chen Wartezeit eine Auflistung der infrage kommenden Fahrzeughalter übersandt.
Aus dieser Auflistung konnten 4 amtliche Kennzeichen entnommen werden, deren Fahr-zeughalter ernsthaft in Frage kämen.
Die Polizei legte dem Geschädigten ein Blatt mit 6 erkennungsdienstlich erfassten, düsteren Portraits von Südländern vor, die jeweils unrasiert waren und schwarze
Bärte trugen. Der Geschädigte hatte sich jedoch das Gesicht des Fahrerflüchtigen mit rasiertem Gesicht und mit gepflegter Kleidung eingeprägt. Dadurch war der
Fahrerflüchtling nicht gleich identifi-zierbar. Deshalb hat der Geschädigte die vier in Frage kommenen Fahrzeughalter aufge-sucht. Doch der wahre Schädiger entzog
sich trotz Anschreiben und Observierungen jegli-cher Kontaktierung. Als der Geschädigte nach Wochen den Mercedes abgestellt in der Nähe der Wohnung des
Fahrzeughalters sah, konnte er noch die Schrammen am Heck feststellen und fotografisch dokumentieren.
Nach einigen Tagen fuhr der Geschädigte wieder durch Völklingen, als er unerwartet den geflüchteten Fahrzeughalter mit beiger Jacke, wieder frisch rasiert, in der
Nähe dessen Wohnung arrogant vorbeifuhr. Genau dieses Gesicht hatte sich der Geschädigte am Unfall-tag eingeprägt.
Daraufhin wurde Herr A. vom Geschädigten auf Schadenersatz beim AG Völklingen ver-klagt.
Die Anwältin des Herrn A. stritt zunächst schriftlich alles ab und legte Aufenthaltspass vom türkischen Generalkonsulat in Mainz und einen türkischen Pass vor, wonach
das Fotoporträt aus dem türkischen Pass das Tätergesicht nur wage darstellte.
Die Anwältin des Angeklagten fügte ein kleines "Privatgutachten" (Gefälligkeitsgutachten) des ING.-Sachverständigenbüro WALTER bei, worin dahingehend
argumentiert wurde, dass die am Fahrzeug des Beklagten festgestellten Schäden (ca. 1.500 €) keine Rückschlüs-se zuließen, den Schaden am Fahrzeug des Kläger
verursacht zu haben. Von Bedeutung aber war, dass auf einem der Bilder im Privatgutachten das Gesicht des Beklagten mit dem zeit-nahen Aussehen erfasst war.
Genau dieses Gesicht hatte sich der Kläger als das Gesicht des Flüchtigen im Gedächtnis eingeprägt.
Die Personalleiterin der Firma bestätigte jedoch schriftlich, dass
Daraufhin stattete der Geschädigte der Firma einen überraschenden Besuch ab, wo er die Personalleiterin, Frau Dräger, auf den Fahrerfluchtfall des Herrn A. ansprach. Sie
erklärte, dass die bei der Firma beschäftigten Kraftfahrer öfters mit Vorwürfen von Fahrerflucht kon-frontert sind. In diesen Fällen wisse sie, wie sie vorzugehen habe.
Ansonsten gibt sie keine Auskünfte.
Der Geschädigte (Kläger) hatte auf dem Rückweg einige Arbeitnehmer nach der Handha-bungspraxis befragt, ob sie für dringende Besorgungen in der Stadt die Anwesenheit
am Ar-beitsplatz kurz unterbrechen könnten. Da hieß es, kein Problem, man muss den Vorabeiter nur kurz informieren.
Als es zur Gerichtsverhandlung am 8. Mai 2013 beim AG Völklingen kam, wurde von Richter Caspar darauf verwiesen, dass der Fahrerflüchtige mehrere, schriftliche
Zeugener-klärungen vorgelegt hat. Zudem seien weitere Kollegen bereit, ihren angeklagten Arbeits-kollegen die Anwesenheit am Arbeitsplatz zur fraglichen Zeit zu bestätigen.
Obwohl der Beklagte erst nach 11 Monaten seit dem Unfall durch den Mahnbescheid offi-ziell erfahren hatte, dass der Geschädigte sich juristisch zur Wehr setzte, hat die
Firma mit falschen Bezeugungen ihrem Fahrerflüchtigen die Anwesenheit am Arbeitsplatz zum Un-fallzeitpunkt bezeugt. Zudem hat einer seiner Kollegen
schriftlich erklärt, dass am selben Tag der Mercedes von Herrn a. durch andere Fahrzeuge auf dem (großen!) Firmenparkplatz so zugeparkt gewesen sei, dass er überhaupt
nicht wegfahren konnte. Weitere Zeugen wären bereit, das Gleiche zu bezeugen.
Mit solchen falschen Bezeugungen sorgt die Fa. Himbert dafür, dass ihre Fahrer von Re-gressforderungen der Geschädigten bei Gerichten von Verurteilungen verschont
bleiben.
Richter Caspar meinte, gegen diese Zeugenanzahl hätte der Kläger kaum Erfolgschancen, den Vorfall erfolgreich in einem auch langwierigen Prozess zu beweisen. Zudem
hätte es nämlich noch eines Gerichtssachverständigengutachten bedurft, was weitere ca. 2.000 € kosten würde.
Er bezog somit seinen Standpunkt auch wieder nach dem Urwillkürgesetz: "Wessen Brot ich ess", dessen Lied ich sing !" und legte dem Geschädigten nahe, die Klage
zurückzuneh-men, da sie so keine Aussicht auf Erfolg hätte.
So vernahm der Geschädigte erneut, dass die Praxis mit den organisierten, falschen Bezeu-gungen eine wirtschaftlich bedeutsame Größenordnung eingenommen hat, dass
sie bei Richter Caspar die Abkehr von seiner eigentlichen Hauptaufgabe bewirkte, nämlich die der Wahrheitsfindung. Folgedessen hat der Kläger die Klage aus Korruptionsfilz-,
Befangen-heits- und Kostengründen zurückgezogen. Dennoch hält er seine Beschuldigung gegenüber des Herrn Erol Arslan öffentlich aufrecht, dass er ein verachtenswerter, durch
Fahrerflucht andere Verkehrsteilnehmer, gefährdender und schädigender Autofahrer ist, was der Kläger beeiden kann.
Resümee: Mit diesem Verfahren ist wieder bewiesen, dass sich die braun erzogene Justiz-terrororganisation den Gepflogenheiten mit den
Falschbezeugungen aus der Wirtschaft gerne bedient, wohlwissend, dass diese mehr Steuern für das Land beiträgt als der die Fol-ter, Korruption, Gerichtskriminalität usw.
aufdeckende Kläger. Zur Schadenfreude der Jus-tizterrororganisation wird nun der kritische Kläger durch den so erzwungenen Schaden er-neut belastet. Damit gibt sie den
organisierten Fahrerfluchtbetreibern und deren Gleichge-sinnten für ihre kriminellen Taten den Freibrief für makellose Rechtschaffenheit im Stra-ßenverkehr. Nun heißt es
wieder im Namen der braunen, unrechtzementierenden Justizter-rororganisation:
"Mit unseren Vorstellungen von Gerechtigkeit richten wir hoheitlich stets lukrativ er-folgreich! Wir sind das Vorbild für andere Länder. Länder der Welt, folgt
dem Rechts-system der BRD!"
Der Kläger vertritt stellvertretend für alle die so Geschädigten auch den Standpunkt des Vorsitzenden des saarländischen Richterbundes, Herrn Dr. Werner Kockler, der nach
der SR3-Meldung vom 29.05.2013 gegen 8 Uhr 10 gesagt haben soll: "Die Hauptaufgabe des Richters sei die Wahrheitsfindung !",
doch ist der Kläger ein entschiedener Gegner des-sen Kolleginnen und Kollegen, die gerade das Gegenteil von dieser Hauptaufgabe tun, was mit dem vorliegenden Fall wieder
bestätigt wurde.
Herr Kockler spricht so wahr wie die Alt-Nazis von den Juden, die nur "umgesiedelt" aber dann ermordet wurden oder anderes Beispiel: vom DDR-Staatsratsvorsitzenden:
"Niemand will eine Mauer (zur Trennung der beiden deutschen Staaten) bauen", die dann doch gebaut wurde. In beiden Fällen wurde von den Verantwortlichen bewusst im
Amt gelogen. Deshalb sollte jedermann wissen, dass die Sprüche der Politiker wie auch der hoheitlich tätigen Be-diensteten von einer Sorte Menschen geäußert werden, die
Nachkommen der Altnazis sind. Deren wahres Ziel ist und bleibt ihre Machterhaltung mit den wirtschaftlich Stärkeren nach dem Urwillkürgesetz: "Der Zweck heiligt die Mittel!"
Trotzdem wird weiterhin der Schutz des einzelnen Staatsbürgers gemäß dem Grundgesetz (GG) als glaubhaftes Märchen für die Naiven und für die noch auszubildende
Jugend propagiert.
Mit diesem Gerichtsverfahren wurde erneut dargelegt, wie Unternehmen ihre Mitarbeiter mit Absprachen zu Falschaussagen die ungeteilte Zustimmung der
Justizterrororganisation findet. Für sie ist es wichtig, die Einnahme der Verfahrenskosten bei möglichst kurzer Ver-fahrensdauer sicher zu stellen und die Versorgung der
gleichgeschalteten Rechtsanwalt-schaft mit den anfallenden Anwaltskosten zu gewährleisten.
Mit dieser festgestellten Korruptionspraxis der Richter und Richterinnen ist wieder doku-mentiert worden, dass der von ihr erworbene Titel 'Justizterrororganisation' nur anteilig
deren wahren Kriminalitätspotential wiedergibt.
Am Ende bleibt dem Kläger wenigstens ein kleiner Pluspunkt: Im Internet wird die Liste der "braunen", kriminellen Richter aufgestockt
mit Richter Caspar vom Amtsgericht Völklingen, dokumentiert mit Az.: 16 C 332/12 (11).
W. R.K.
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