H1
Themenschlagwort : Behördliche Verschleppung
Saarländischer Whistleblower verhaftet und verschleppt
Bericht von W. Kuhn,
Saarbrücken/Wadgassen/Saarlouis. Um mir die Lust am Prozessieren gegen die 'krimi-nellste Kankenkasse Deutschlands, der "Techniker Krankenkasse"
wegen der beabsichtigten Korruptionsaufdeckung zu nehmen, hat die Nazi-Justiz Saarlouis - richtiger die Justizterror-organisation von Saarlouis - meine Frau schriftlich gebeten, meine
Sterbeurkunde zu über-senden.
Parallel zu dieser schändlichen Willküraktion lief in Saarbrücken der Mordprozess von dem Kind 'Pascal'. Als ich über den Rundfunk erfuhr, dass die Angeklagten dort sich darüber
be-schwerten, dass sie von der Polizei - um Zugeständnisse zu erzwingen - gefoltert wurden, habe ich als ebenfalls Gefolterten mich entschieden, in die öffentliche Gerichtsverhandlung zu gehen
und dort auch meine blutigen Erfahrungen kund zu tun. Das gefiel weder den Si-cherheitsbeamten, noch den anwesenden, psychiatrischen Gefälligkeits-Gerichtssachver-ständigen Prof. Dr. Dr. Luthe
und Prof. Dr. Martin Rösler. Andererseits hätte ich 2 Richter - innerhalb eines Schriftsatzes - bedroht (Tatsachenverdehung, Verleumdung). Dafür sollte ich von denen demnächst noch einen
Denkzettel erhalten.
Unterthema : Bundesrepublik Deutschlands Vorbilder für Recep Tayyip Erdoğan
[rɛˈd͡ʒɛp taˈjip ɛrdoˈan] willkürliche
Verhaftungen
Erstellt : 2012; Änd.-Stand: 01.04.2022
Beweis: Abschrift des Schreibens vom 14.10.2003 des Amtsgerichtes Saarlouis wie folgt:
Frau
xxxxxxxxxxx
Sengsterstr. 23
66787 Wadgassen
Ihr Zeichen
Geschäfts-Nr.
Datum
2 XVII 80/03 H
14.10.2003
Bitte stets angeben
Sehr geehrte Frau xxxxxxx
dem Vormundschaftsgericht ist telefonisch mitgeteilt worden, Ihr Ehemann Walter Kuhn sei verstorben. Beim Standesamt Wadgassen wurde jedoch keine Beurkundung festgestellt.
Wir bitten daher höflichst um Übersendung einer Sterbeurkunde.
Mit freundlichen Grüßen
A.A.
(Es folgte das Unterschriftszeichen der Justizangestellte Theobald, beauftragt von der Richterin Silvia Huber, darunter:)
Justizangestellte
Soweit der Brief des Vormundschaftgerichtes am Amtsgericht Saarlouis.
Da aber meine Frau mich noch brauchte und sie nicht wegen Mordes für den Rest ihres Le-bens hinter Gittern verbringen wollte, ist sie dieser Bitte nicht gefolgt.
Am 16. März sollte die Polizei mich überraschend verhaften. Da wir davon nicht informiert waren, wollte es der Zufall, dass niemand von der Familie zu Hause war.
Als ich abends nach Hause kam, sah ich, dass die Haustürklinke und Späne am Boden lagen. Da war mir klar, dass wohl die Po-lizei im Haus war, die wieder alles durchsucht
und durchschnüffelt hatte.
Am Folgetag wurde es ernster (Siehe Webseite unter Schlagwort 'Behördliche Folterallian-zen:
Erläuterung zu 'Europas Staatsterror-Widerstandshaus .....'
Am 27. Dezember, ein Tag nach Weihnachten, war ich wenige Minuten vom Lebensmittel-einkauf bei LIDL aus dem Ort zurück und befasste mich gleich mit meiner erkrankten En-kelin,
die an Fieber litt, als es stürmisch klingelte und an der Haustür heftig polterte. Meine Frau meinte: "Das wird wohl wieder die Polizei sein, die schon einmal an der Haustür klin-gelte".
Meine Frau und meine Tochter gingen zum Fenster und sahen vor dem Haus wieder einen Polizeiwagen stehen. Sie fragten mich, was wir unternehemen sollten. Ich entschied,
vom Fenster aus die Polizei zu fragen, was sie von uns wollen. Der Tochter erklärten sie, dass sie ins Haus kommen und mit mir sprechen wollen. Daraufhin ging ich selbst
an das Fenster und fragte den Polizisten, der einen Zettel in der Hand hielt, weshalb er überhaupt mit mir reden wolle. Er erklärte, er habe einen Beschluss vom Landgericht
Saarbrücken. Den Sachverhalt möchte er mit mir im Haus besprechen. Ich fragte ihn, ob das schon wieder ein unbegründeter Hausdurchsuchungsbeschluss sei. Er verneinte.
So habe ich ihn gebeten, den Gerichtsbeschluss vor dem Haus ganz laut vorzulesen. Das tat er. So erfuhr ich, dass ich wegen Gefährdung der Allgemeinheit gemäß
§ 63 StGB und § 126 StGB sofort in ein Kran-kenhaus für Psychiatrie einzuliefern sei.
Langsam dämmerte es mir, dass dafür nur der Gefälligkeitsgutachter Prof. Dr. Dr. Luthe
vom Homburger Neurozentrum infrage kommt, dem mein Auftreten im Zuscherraum als
Whistleblower
in der öffentlichen Gerichtsverhandlung des Pascal-Mordprozesses gar nicht recht war.
Ich fragte nach meinem Vergehen, das dem Beschluss zugrunde läge. Der Polizist erklärte, dass kein konkreter Grund angegeben sei. Dennoch müssten sie den Beschluss
durchführen. Er gebe mir 15 Minuten Zeit, um meine notwendigsten, persönlichen Sachen in eine Tasche zu packen und dorthin (genauer war das nicht) mitzufahren. Wenn
ich nicht aus dem Haus herauskäme, würde die Haustür gewaltsam geöffnet. Da ich das nicht wollte, entschied ich mich, dem Beschluss zu folgen.
Meine Frau brachte mir die Reisetasche mit den nötigsten Utensilien für die auswärtige Un-terbringung, und so ging ich aus dem Haus zur Polizei. Einer fragte mich zynisch,
ob ich lieber mit einem Krankenwagen ins Krankenhaus fahren möchte, anstatt im Polizeiwagen mitzufahren. Ich erklärte ihm, dass ich weder leicht noch schwer krank sei,
was die Nutzung keines Krankenwagens rechtfertigen würde und stieg sodann in das Polizeifahrzeug ein.
Unterwegs rief einer der Polizisten das Wallerfanger Sankt-Nikolaus-Hospital an, um unse-re baldige Ankunft zu melden. Dort angekommen, stiegen wir aus. Der Polizeibeamte
hatte den Pförtner gebeten, den diensthabenden Oberarzt zu rufen. Nach ein paar Minuten kam er. Ihm wurde der Gerichtsbeschluss überreicht. Nachdem er den gelesen hatte,
fragte er die Polizisten, was mein Problem sei, was zur Einweisung geführt habe. Das konnten sie nicht sagen. Dann fragte er mich, was der mögliche Gerichtsbeschlussgrund
wäre. Ich sagte, dass ich keinen relevanten Grund kenne, der diese Zwangseinweisung rechtfertigen würde.
Weiter erklärte ich, dass ich derzeit gerichtlich auch gegen die
Techniker Krankenkasse kla-ge, der ich begründeten Massenbetrug ihrer Versichterten und Folter vorwarf. Mit der Ver-haftung hat das Gerichtsverfahren seinen willkürlichen Verlauf
fortgesetzt. Darauf sagte er inhaltlich etwa : So ein Gerichtsbeschluss habe er in seiner gesamten Berufspraxis nicht ge-lesen. Der sei ihm unheimlich. Üblicherweise erhielt
er Gerichtsbeschlüsse vom Amtsge-richt mit unmissverständlichen Begründungen und nicht solche unkonkreten vom Landge-richt. Dieser Beschluss kann nur für die Merziger
"Klinik" für Forensik und Psychiatrie be-stimmt sein. Er will keinesfalls nationalsozialistische Praktiken der Justiz gegen systemisch oder politisch unangenehme Personen
unterstützen. Es sei traurig, dass wieder Nazi-Metho-den möglich werden. Wir mögen schnellstens hier wegfahren, denn für solche Fälle gäbe es bei ihm keine
Unterbringungsmöglichkeit, vielleicht dort in Merzig. Daraufhin stiegen wir wieder ins Polizeifahrzeug und fuhren weg.
Während der Fahrt rief einer der Polizisten die "Klinik" in Merzig an. Die Umgebung dort verriet, dass es eine Haftanstalt war. Als wir dort ankamen, war es rundum hell
beleuchtet und das Einfahrtstor war weit geöffnet. Die Polizei fuhr so routiniert in's Innere der "Klinik" an die Halteposition, dass man merkte, dass sie öfters dorthin fuhren.
Die Polizisten über-gaben mich in die Obhut zweier Vollzugspersonen, denen sie mit Gesten und Blickkontak-ten signalisierten, dass sie mir bis zum "Einlieferungsraum"
keine Handschellen anzulegen brauchten. Nachdem ich dort eintrat, musste ich die Oberbekleidung abnehmen und die Tasche abgeben. Alles wurde schriftlich erfasst und musste
von mir unterschrieben werden. Danach wurde mir gesagt, dass bald ein Arzt käme, der mich untersuchen würde. Sodann schloss sich hinter mir die Doppelschiebetür automatisch.
Von innen wurde noch vernom-men, dass diese zusätzlich noch von außen verschlossen wurde. Bis zur Ankunft des Arztes musste ich etwa eine Stunde in Unterhemd und
Unterhose bei ca. 12° C warten. Soweit meine Erinnerungen an die ungerechtfertigte Willkür-Verschleppung hinter Gittern durch die BRD-Staatsterrorallianz. ( aus: StA 07 Js 825/02;
9-145/03 LG Saarbrücken; 11 (9) 145/03 LG Saarbrücken; 5 T 287 / 04 LG Saarbrücken; 1 Ws 99/04 LG Saarbrücken)
(Fortsetzung: "Inhaftierung" auf einer neuen Webseite)
Übrigens, wir sind mit der Presse und den Medien nicht einverstanden, wenn sie für derartige Verfahrensweisen die beschönigte Bezeichnung "politisch motivierte Prozes-se"
verwenden. Wir sind nicht so feige und nennen diese Vorgehensweise so wie sie von den ganz normalen Bürgern begriffen werden, denn die meinen, das ist Staatswill-kür, das ist
Staatskriminalität bis hin zu Staatsverbrechen! So funktioniert eine Nazi-Demokratie, nach der sich auch der Staatspräsident der Türkei, Herr Recep Tayyip Erdoğan gerichtet hatte,
als er die Voraussetzungen für sein Land zur Aufnahme in die Europäische Union schaffen wollte. Doch da hatte er sich gerade an der seit Jahr-zehnten dort kranken BRD orientiert. Wir
von der IgG und die allermeisten unserer Bürger wollen einen mit fairen Gesetzen ausgestatteten Rechtsstaat, mit völlig unab-hängigen Richtern und Richterinnen für unsere gerechte
Demokratie, aber keinesfalls diese verkappten Nazis in staatlicher Festanstellung und das noch mit Pensionsan-spruch ohne eigene finanziellen Beiträge dazu zu leisten !!! Alles nazikriminell !
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