I1
Themenschlagwort : Behördliche Steuervergeudung (I...)
Unterthema : Grenzen des Sicherheitsaufwandes für Staatsbürger
Verschwendung von Steuergeldern bei Massenversanstaltungen
Kommentar von R. Gerabon
Erstellt: 2017; Änd.-Stand: 28.10.2020
Saarbrücken/Wadgassen. Was die Verantwortung tragenden Bürger besonders ärgert, sind die vergeudeten Steuergelder, welche Menschen durch ihr kriminelles
Verhalten verursachen. Sie verdienen die Unterstützung des Staates nicht. Es sind Menschen, deren Geisteshaltun-gen von Gewalt geprägt und gesteuert sind. Sie fühlen sich wohl,
wenn sie in Gruppen ('Seilschaften') ihre Agressionen mit Gewaltausbrüchen an anderen, friedlichen Menschen oder an Sachen auslassen können, wo die Strafverfolgung durch
mangelhafte Beweislagen sehr schwierig oder überhaupt nicht möglich ist. Mit derartigen Praktiken haben die Nazis ihre Macht aufgebaut und ihren Schrecken verbreitet.
Deren bösartiges Gedankengut steckt immer noch in den allermeisten Köpfen der Nazi-Nachkommen und findet weltweit immer wieder unbelehrbare Nachahmer.
Unser Augemerk hier fällt heute auf den Sicherheitsaufwand, der für die Großveranstaltun-gen wie z. B. bei Fußballspielen. Es sind darunter Anhänger, auf welche die
vorangegange-ne Beschreibung zutrifft. Für diese wird von der Mehrheit der Bürger mühsam aufgebrach-tes, wertvolles Steuergeld falsch ausgegeben, worin wir eine enorme
Vergeudung sehen. Zudem sind damit viele Polizisten gebunden, die an anderen Stellen sinnvoller zum Einsatz gebracht werden könnten.
Dort, wo eine Stadt bzw. eine Gemeinde sich einschätzt, nicht in der Lage zu sein, mit ihrem normalen Polizeiaufwand die Veranstaltung absichern zu können, sollten
die Spiele, sofern die Stadien gänzlich vor Besuchern zu verschließen sind, ohne Zuschauer ausgetragen wer-den. Dort wo die Ausschließung vor Zuschauern
nicht möglich ist, sollten die Spiele nicht zugelassen werden, es sei denn, dass der bzw. die Veranstalter den Polizeischutz selbst be-zahlen. Diese Vorgehensweise sollte
grundsätzlich angewendet werden.
Verständlich ist, dass einige Politiker für diese Maßnahmen nicht zu begeistern sind, denn diese Gruppen sind vor Wahlen gut beeinflussbare Wähler.
Nun, Vergeudung von Steuergeld für Randalierer verstößt gegen den Eid "Schaden vom Volke abzulenken". Deshalb sind die Überwachungen von Randalierern und
die Schandtaten der Randalierer nicht mit Steuergeldern zu begleichen. Richtig wäre es, diese Randalierer zwangsweise zu vernünftigen Staatsbürgern umzuschulen und
umzuerziehen, doch diese Bildung hätte eigentlich schon viel früher erfolgen müssen. Es muss also in die Köpfe der Unverbesserlichen, dass Verantwortung für Notleidende
Vorrang vor der Unterstützung von Massen-Lustveranstaltungen haben muss. Solange dies nicht geschieht, sollten sich die ver-nünftigen Bürger viel stärker gegen die
Steuervergeudung durch die übermäßige Polizeiprä-sens wehren, indem sie auf die Straßen gehen und protestieren, bis die Politik die Angele-genheit zur Zufriedenheit
der Bürgermehrheit gelöst hat. Auch für die BRD gilt, dass die mühsam privatwirtschaftlich aufgebrachten Steuern nicht von einem überdimensionierten Staatsbedienstetenheer
vergeudet werden, ansonsten wir bald die BRD in griechischen Saatshaushaltsverhältnissen sehen (> vor den Wahlen stets offen zu legendes Beschäftigten-verhältnis
Privatwirtschaft zu Staats-, Länder-, und Behördenbediesteten, > auch unter dem Schlagwort im LOGO "Behördliche Aufblähung" !).
R. G.
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