Themenschlagwort :         Sozial-/ Kultur-/ Sportkriminalität

Unterthema :      Kinderversorung durch ihre biologischen Väter


Die Vaterschaft verlangt zwingend die finanzielle Versorgung eigener Kinder

Ein Kommentar von Ron Gerabon 
Erstellt: 2018; Änd.-Stand: 09.03.2022 

Wadgassen. Wer Kinder zeugt, muss vorher wissen, dass er dafür zu mindest finanziell und zwar absolut zu sorgen hat. Arbeitslosigkeit, Krankeit, Behindertheit, Auslandaufenthalt darf nicht als Verweigerungsgrund gelten, das hat der verantwortungsvolle Erzeuger vorher einzukalkulieren. Für sehr außergewöhnliche Ausnahmen kann es juristisch ein Veto geben.

Personen, die das anders sehen, sind gesetzlich vor die Wahl zu stellen, entweder spätestens nach der 2. Mahnung innerhelb 1 Woche gezahlt zu haben oder zwangsweise die Sterilisa-tion über sich ergehen zu lassen. Schließlich hätten dann andere die finanzielle Versor-gungslast zu übernehmen. Damit wären gleich mehrere Probleme gelöst. Strafverfahren und Versorgungsverfahren würden drastisch abnehmen.
Wir sind für gerechte, gesunde und folgerichtige soziale Verhältnisse. Auf geht's ihr Politi-ker /-innen. Macht recht bald was Vernünftiges für eure enormen Diäten!

R. G. (IgG)



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