L3
Themenschlagwort : Behördenwillkür
Regierungskoalition von Kramp-Karrenbauer (CDU) und Rehlinger (SPD) will Sachbeschädigungen durch Nazi-Seilschaften nicht strafrechtlich
verfolgen lassen (Nazi-Nachkommen-Bevorteilung !)
Ein Kommentar von W.
Kleinblittersdorf.
Seit Jahren ist dort eine 'braune' kriminelle Vereinigung aktiv, die nach Nazi-Vorstellungen das dörfliche Gemeinschaftsleben mitbestimmt. Sie macht mit Lügen und Beleidigungen
in der Öffentlichkeit wie auch mit Drohungen gegenüber den Eigentü-mern die Nutzung ihres Eigentums streitig. Diejenigen, die sich nicht unterwerfen, werden mit
Sachbeschädigungen zu nächtlichen Gelegenheiten, mit verbalen Drohungen und mit Fehdehandschuhen u. a. zur Resignation gedrängt.
Mal wurden junge Baumstämme abge-schnitten, mal wurden wagenweise Sperrmüll auf's Grundstück geworfen; mal wurde mit Hunden das Gelände verkotet; mal wurden
fremde Sträucher vernichtet; mal wurde Wiesen-gelände angezündet und unkontrolliert abbrennen gelassen, sodass weitere, fremde Wiesen und Sträucher stark geschädigt wurden;
mal wurden fremde Schilderaufschriften verändert oder gar entfernt; mal wurden fremde Schilder umgebogen; mal wurden fremde Markie-rungsstäbe entwendet; mal
wurden fremde Regenwassertonnen umgeworfen; mal wurden fremde Baumpfähle abgebrochen; mal wurden fremde Zäune zerschnittten; mal wurden Ei-gentümer schriftlich
aufgefordert, ihr Eigentum vom eigenen Grundstück zu entfernen.
Unterthema : Nazitum mit Nachbarrecht staatlich gefördert
R. Kuhn
Erstellt: 2015, Stand: 09.03.2022
Mit diesem Züchtigungsterror sucht diese 'braune' kriminelle Vereinigung genüsslich ihre Gewalthoheit im Dorfleben durchzusetzen.
Strafanzeigen werden zwar von der Polizei (Staatsterrorallianz) entgegengenommen, doch eine ernsthafte Verfolgung der Straftaten erfolgt nicht, obwohl der Täterkreis inzwischen namentlich
bekannt ist (Az.: 11 UJs 637/15 und andere) Sogar die Generalstaatsanwältin von der Justizterrororganisation hält das Verhalten der Staatsterrorallianz für richtig. In den anderen
Bundesländern werden derartige Straftaten wieder strafrechtlich verfolgt, im Nazi-Nachkommen-Saarland jedoch seit Jahren nicht.
Warum ist das so, warum stoppt die CDU-SPD-Regierung diese 'braune' Drecksbande nicht, die sich mit dem schwarz-rot-goldenen-Banner tarnt ?-
Deutschlandweit ist bekannt, dass im Saarland die Nazi-Nachkommen fast ausschließlich das Personal im öffentlichen Dienst stellt. Die sehen im Grundgesetz
die Beschneidung ih-rer Urgesetzte, die folgedessen nicht mehr angewendet werden dürfen. Da ist es nicht ver-wunderlich, dass die 'braunen' Behörden zur Durchsetzung ihrer
politischen und juristischen Interessen als mal zur Folter greifen, Beweismittel gewaltsam beseitigen, Unschuldige weg-sperren, friedlich zu Ehren der KZ-Opfer demonstrierende
Demonstranten in der KZ-Ge-denkstätte verhaften lassen und anderes Gesetzwidriges mehr, was wir selbst durchlebt ha-ben !
Damit zukünftig dieser Gewalt-Willkür der 'Braunen' Einhalt geboten wird, sind die Voraus-setzungen für die gerechte Demokratie zu schaffen. So dürften Gewalttaten, womit anderen
Menschen geschadet wurde, nicht mehr verjähren - oder umgangssprachlich ausgedrückt - es darf kein Gras darüber wachsen. Bisher wird staatlicherseits von den Opfern verlangt, dass
die nicht geklärten Gewalttaten und sonstigen Straftaten nach Ablauf der Verjährungs-frist ungesühnt zu akzeptieren sind. Mit diesem System werden die Straftäter und die es noch werden
wollen, ermuntert, weiterhin ihre Unterdrückungen im Umkreis nach den ver-botenen Urgesetzen vorzunehmen (indirekter Täterschutz). Die Wurzel dieser Denkweise stammt aus dem vor
rund 2000 Jahren wirkenden Christentum, später dem Katholizissmus. Da heißt es für Sünder und Sünderrinnen (alternativ: Kriminelle) - nach erfolgten Straftaten u. a. - zum Bußsakrament :
"Es verlangt vor einem Priester die begangenen Sünden zu nennen und zu bereuen. Reue muss nicht unbedingt mit einem tiefen „Gefühl" der Zerknirschung einhergehen, sie kann auch aus
Einsicht entstehen und ein ehrliches Aussprechen der Schuld im Bekenntnis. Es kommt dabei nicht auf die Benennung von allem und jedem an, sondern auf die Darlegung des Kerns des
Problems bei gezeigter Aufrichtigkeit. Es folgt der Vorsatz, schuldhaftes Ver-halten zu ändern und Schaden wieder gutzumachen. Hier geht es um eine ernste Absicht und wirkliches
Bemühen, auch wenn die Frage des Gelingens der Besserung noch fraglich erscheint." !!!
Daraufhin erfolgt die Auferlegung der Buße (in der Regel Gebete), die nach der Freispre-chung erfolgt (Absolution, mit dem vorgeschriebenen Absolutionstext nebst Kreuzzeichen zum
Abschluss). Damit sind die vom Täter bzw. von der Täterin gebeichteten Sünden / Straftaten gelöscht. Nicht aber bevor die Pflicht erfüllt wurde, umgehend den Schaden wie-der gut zu machen.
Gerade dieser letzte Punkt wird bei den meisten Sündern bzw. Kriminellen gerne ausgeblendet, zumal der Schaden oft nicht wieder gut zu machen ist. Da eine Nachprüfung der
Wiedergutmachung ebenfalls nicht erfolgt, wird allge-mein schlussgefolgert, dass aus den Sündern bzw. Kriminellen wieder unschuldige Menschen geworden sind, womit diesen indirekt
zu verstehen gegeben wurde, dass wieder eine neue Sünde / Straftat erfolgen kann, die dann wieder nach dem gleichen 'Vorverfahren' aufgehoben werden !!!
Diese Darlegung gefiel den machtgierigen und oft auch Willkür liebenden Sündern /-innen, die daraufhin ihr Rechtssystem angepasst formuliert haben, welches das Unterdrücken der
Bevölkerung rechtsgültig werden ließ mit dem 'Regionalen Bevölkerungs-Anpassungsge-setz', dem Nachbarrecht . Damit sind die Opfer gezwungen, zivilgerichtlich mit
kostenin-tensiven und oft unmöglich zu erbringenden Beweisen, Gerichtskosten und Anwaltskosten gegen die Täter /-innen vorzugehen. Somit wird die Strafverfolgung für sehr viele
Opfer wegen der erheblichen finanziellen, psychischen und fachlichen Hürden abgewürgt. Mit diesem Nazi-BRD-'Rechtssystem' haben die Machthabenden den Weg dafür geebnet, dass
die Opfer das Nazi-BRD-Willkürrecht hinzunehmen haben. Gleichzeitig wird mit diesem 'Regionalen Bevölkerungs-Anpassungsgesetz' die Bevölkerung gefügig gemacht. So kön-nen die
'braungesinnten' das 'Dorfgefüge' nach ihren Vorstellungen bestimmen. Mit diesem "Unrechtssystem" sorgt die Nazi-BRD für den dauerhaften Gesinnungsgleichklang der
Nazi-Nachkommen und zur Unterdrückung der Gegner der Unrechtskultur.
Sobald sich die Opfer gegen diese Unrechtskultur wehren, sind diese in den Augen der 'Braunen Linksautonome' oder 'Auszumärzende' oder 'Prozessunfähige' und sehen sich weiteren
verschwörerischen Machenschaften ausgesetzt. Aus dem verschwörerischem Hass fühlen sich die 'Braunen' veranlasst, mit weiteren neuen Gewaltakten die Opfer zu unterdrü-cken,
wobei die wissen, dass die 'braunen' Behörden die Straftatbestandskläger indiekt auf das dafür geschaffene Nachbarrecht zur Strafverfahrensabwehr verweisen und damit die
Kriminellen massiv schützen. Ist es doch mal einem Widerständler gelungen, eine Richterin von der Strafatat des Gegners perfekt mit den Beweismitteln zu überzeugen, dann wird das
Verfahren unrechtmäßig abgewickelt (Siehe z. B. unter Schlagwort Gerichtskriminalität : Richterin mit Flehen in "Sterbender Schwan-Pose" zur verbotenen Urgesetzanwendung be-wegt;
Datei : P1.html)
Doch wir Opfer lassen uns nicht mehr beugen, verjagen oder beseitigen ! Wir gehen in die Öffentlichkeit und suchen dort unsere Unterstützer für die freie, gerechte Demokratie, füh-ren so
die heuchlerisch-verkappten Nazi-Nachfolger-Regierenden der BRD-Region öffent-lich vor und fordern erheblich mehr effektiv zu nutzendes Recht für die Opfer !
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