Themenschlagwort :  Anwalts- u. Betreuerkriminalität (Siehe dazu 'Schandtitelträger /                                    - innen'!)

Unterthema:      Rechtsanwälte im Zwielicht


Anwälte wirken wie gesetzliche Panzersperren auf unserem Wege zur gerechten Demokratie

Ein Kommentar von R. Gerabon  
Erstellt: 2012; Änd.-Stand: 09.03.2022  

Saarbrücken/Wadgassen. Jemand, der in seinem Leben einmal empfindlich geschädigt wurde, sucht nach Wegen, den Schaden, gleich welcher Art, ersetzt oder den Gegenwert er-stattet zu bekommen bzw. rehabilitiert zu werden. Hat man sich zur Gegenwehr entschie-den, sucht man nach praktikablen, erfolgreichen Lösungen. Als überzeugte/-r demokratisch erzogene/-r Bürger/-in der BRD wird man auf Gewaltattacken jeglicher Art und Schikanen aller Ausprägungen verzichten und sich für den Rechtsweg entscheiden.

Traut man sich aufgrund des erlernten Fachwissens zu, sich selbst vor Gericht zu vertreten, und kann man den nötigen Zeitaufwand aufbringen, dann fallen Anwaltskosten der eigenen Streitpartei nicht an. Dennoch fällt eigener Aufwandsanteil an.

Hat man sich für die Rechtshilfe entschieden und einen Fachanwalt bzw. eine Fachanwältin gefunden, so ist das Verfahrensrisiko etwas geringer, man hat aber ein höheres Kostenrisiko.

Brisant wird es, wenn von Staatsterroristen Gewalt ausgegangen ist und man als Unschuldi-ger gegen die Staatsterroallianz juristisch vorgehen will. Dann wird man bald feststellen, dass aufgrund des Artikel 1 des Grundgesetzes das wichtige Schutzrecht für die Bürger vor körperlicher Gewalt durch Staatsorgane sich zwar für Laien gut anhört, aber nicht viel taugt. Denn die herrschenden Nazi-Nachkommen-Juristen haben längst dafür gesorgt, dass dieser Artikel 1 mit anderen Gesetzen und Regelungen ausgehöhlt wurde und so fast nutzlos ge-worden ist.

So sind mit der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) mehr oder weniger regierungskon-trollierte und regierungsgenehme, fachgemäß ausgebildetete Personen unter unterschied-lich auslegungsfähigen Gesetzen zugelassen. Daraus resultiert ein ungeschriebener Ehren-kodex und ein Seilschaftsdenken, wonach diese nicht gegen die Justiz selbst gerichtlich vor-gehen dürfen, wenn durch deren verschwörerisches, kriminelles und verbrecherisches Han-deln selbst strafrechtlich Berufsverbote und Gefängnis drohen.

Hat z. B. ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin das Verfahren verfristen lassen, steht man vor einem zusätzlichen und noch größeren Rechts- und Kostenproblem. Sendet der Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin noch nach der verschuldeten Verfristung die Zah-lungsaufforderung zur Zahlung der Gerichtskosten mit dem Hinweis, man möge doch die Gerichtskosten einzahlen, damit die Klage dem (Verfahrensgegner) zugestellt werden könne, dann hat man Gängster als Rechtsbeistände. So geschehen in Völklingen, wo RA Sellen so nebenbei zur Gehaltsaufbesserung als mal so verfährt. (Nachzulesen in Az.: 29 C 122 /2002 und 24 C 121 /2002 des AG Saarlouis (= Unterabteilung der Justizterrororgani-sation).

Damit hatte dieser gegen die BRAO und StGB verstoßen, was eine Zulassungsaufhebung hätte bewirken können, wenn da nicht die Nazi-Seilschaft der Juristen wäre. Die sorgten dafür, dass der Angeklagte fast genau so im Gerichtssaal behandelt wurde, wie die in der NS-Film-Historie angeklagten Menschen im Volksgerichtshofprozess zu Berlin / Hamburg u.a. 1943 -1945, wo der Volksgerichtshofsrichter Roland Freisler demonstrativ die Unschul-digen als übelste Straftäter schreiend beschimpfte, deren Widerreden er als Unverschämt-heiten schreiend verwarf und ihnen brüllend Hochverrat vorwarf, sodass die Unschuldigen allein vor dem beeindruckenden Machtgehabe verstummten, um nicht schon im Gerichtshof erschlagen oder erschossen zu werden. Genau so hat das der verkappte Nazi-Richter Bauer von der Justizterrororganisation Saarlouis nicht nur schauspielerhaft praktiziert, sondern aus anerzogenem, verschwörerischem Antrieb dem Vertreter des RA Sellen - RA-Kollegen Gör-res - helfend, im Gerichtsaal gegen den unschuldigen Kläger abgezogen. Gerechtigkeit war bei ihm im Sinne des Grundgesetzes zwar nicht fremd aber bei dem sich wehrenden Man-danten gegen kriminelle Juristen absolut ausgeschlossen. Vermutlich geht die Bitte der Nazi-Seilschafts-Richterin Silvia Huber (Kollegin) auf ihn zurück, die von der Ehefrau des Angeklagten die Zusendung der Sterbeurkunde des mit dem Gericht im Gerichtsverfahren korrespondierenden, unschuldigen Angeklagten erbeten ließ.

Auch die Generalstaatsanwaltschaft, damals unter der Leitung des Herrn Ralf Sahm - Sohn des Abendgymnasiallehrers (gute Ähnlichkeit mit Volksgerichtshofrichter Roland Freisler) des Angeklagten - half bei der Abwürgung der Aufklärung der kriminellen Machenschaften mit Oberstaatsanwaltschaft Messinger mit (Az.: GStA Js 95522/2002; Az.: 31 Js 1443/02; Az.: Zs 314/02 Saarlouis). Alle Beteiligten sind inzwischen als Staatsterrormitbetreiber deutschlandweit gelistet ( > Webseiten unter Schlagwort 'Staatsterror' !). Die Allermeis-ten dieser wahrhaft 'braunen' Seilschaftstypen werden immer noch von der Nazi-BRD mit hohen Gehältern oder Pensionen versorgt.

Verehrter Leser, verehrte Leserin !
Sofern Sie sich auch noch anderweitig unsere Erfahrungen bestätigen lassen wollen, so schauen Sie einmal auf die Website: www.Anwaltsopfer.de




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