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Themenschlagwort : Gerichtskriminalität
Unterthema : Methoden der Gerichtskriminalität : Gefälligkeitsurteile
Richterin mit Flehen in "Sterbender Schwan-Pose" zur verbotenen Urgesetzanwendung bewegt
Ein Bericht von W .
Saarbrücken. Grundsätzlich sollten alle Rechtsuchende vor Gericht korrekt nach der gülti-gen StPO bzw. ZPO usw. behandelt werden.
In der Realität ist das aber nicht der Fall und zwar dann nicht, wenn eine Streitpartei irgendwie gegen die Interessen der Behörden, ihr nahestehende Institutionen
oder ihr nahestehenden Personen klagt. In solchen Gerichtsver-fahren wird nicht das Hauptziel - der Wahrheit auf den Grund zu gehen - verfolgt, sondern mit allen
denkbaren Möglichkeiten innerhalb des Rechtsystems versucht, das Verfahren in eine der Staatsmacht genehme Richtung zu lenken. Das lässt sich erreichen, indem die
rechtlichen Abläufe nicht korrekt eingehalten werden, ungeeignete Zeugen bestellt, die Be-weisdarbietungen eingeschränkt, abgewürgt, verdreht, verschwiegen, die Akten
nicht mehr auffindbar sind, geschreddert sind oder die verbotenen Urgesetze angewandt werden. Es lässt sich nicht immer vermeiden, dass diese Praxis verborgen bleibt.
Auf jeden Fall wird von der saarländischen Justizterrororganisation diese Praxis gepflegt, schließlich spricht der Unterzeichner dieses Berichtes aus hier erlebter
Erfahrung (Siehe 'grundgesetzbruch.de'-Webseite !")
1."Gut ist, was gut tut !"
R. Kuhn
Erstellt: 2015; Änd.-Stand: 12.03.2022
Nehmen wir Menschenrechtsaktivisten. Deren politische Gegner sind meißt die Exekutivbe-hörden. Als Streitpartei sind diese ungeliebt oder gar verhasst, weil
sie unter begründeten Anliegen nicht die Nazi-Behördenrichtlinie anerkennen, die da heißt: "Wer nicht für uns ist, ist gegen uns !" Folglich werden diese juristisch
mit Ungerechtigkeit, mit Schikanen oder durch Urteil gestraft (> Jüngstes Praxis-Beispiel in 2016/17 von Staatspräsident Erdoan in der Türkei !) . Das ist in der ganzen
Welt so, doch zugegeben, in der Nazi-BRD nicht so schlimm wie in Russland, China, Ägypten, Afrika, Südamerika und der Türkei usw. Das soll aber nicht heißen, dass wir in
wenig überzeugenden Entscheidungen der Behörden deren verdrehte und falsche Vorgehensweise unkorrigiert hinnehmen müssen.
Nach wie vor spukt der unantastbare Obrigkeitsgeist von den früheren, absolutistischen Herrschern von "Gottes Gnaden" und der Nazi-Verbrechensherrschaft in den Köpfen der
verantwortlichen Behördenvertreter, sodass prinzipiell aus deren Sicht von ihnen kein Un-recht ausgehen kann. So lässt sich aus diesem eingebildeten, erhabenen
Machtempfinden heraus alles leicht einfach vertreten, entscheiden und diktieren.
Wehrt sich ein Menschenrechtsaktivist z. B. gegen eine widerrechtliche Handlung
seines Nachbarn, kann er davon ausgehen, dass er trotz klarer Rechtslage zu Gunsten des Men-schenrechtsaktivisten und trotz bester Beweis- und Zeugendarbietungen, den Fall
zumindest anteilmäßig verliert. In solch einem Fall wusste der Rechtsanwalt aus dem Schriftwechsel, dass der Gegner sich auf ein früheres Urteil stützte, sodass die Argumente
seines Mandan-ten wenig überzeugend waren, aber die Richterin ihm sehr sympatisch und deshalb vermut-lich beeinflussbar war.
Unter den zahlreichen, wiederrechtlichen Möglichkeiten soll hier gegenüber der Öffentlich-keit dokumentiert werden, wie eine bisher erstmalig, selbst erlebte Methode
zur Erreichung eines Gefälligkeitsurteils von statten ging. Durch beeindruckendes Anflehen der Richterin nach einem passenden, klassischen, sehr bekannten,
Balletttanz-Musikdrama (Schwanensee, von Peter Tschaikowski) entlehnten Ausdruckshandlung spielte der Rechtsanwalt den "Ster-benden Schwan".
So im Streitfall Az.: 4 C 503/11 (04) vor dem AG Saarbrücken.
Zwar wurden hierbei die Handlungsrollen vertauscht, denn Gestik und Mimik des "Sterben-den Schwans" wurden von dem Rechtsanwalt Niederländer veranstaltet, die
Mitleidsrolle fiel der Richterin, Hilpert-Zimmer, zu (Ein Leckerbissen als Großbild für Tageszeitungen auf der ersten Seite ).
Für die Dauer der direkten Verhandlung beugte, oder besser, legte der gesunde Rechtsan-walt seinen Oberkörper flach auf den Tisch, hob den Kopf ein wenig und hächelte
seine Argu-mente und Antworten an die Richterin, wie ein Schwindsüchtiger beim Sterben. Mit dieser öffentlichen Abbitte-Pose hat er zum Ausdruck gebracht, dass er
sie anfleht, seine Argu-mente und nicht die kritischen Menschenrechtsaktivisten im Urteil zu beachten. Die Rich-terin war auch so beeindruckt von dem schauspielerischen
Talent des "Totkranken", dass sie ihn mit einem Gefälligkeitsurteil belohnte, was sich in der Urteilssplittung 6 :1 zu Gunsten des Rechtsanwalts und seines Mandanten
ausdrückte. Mit der Pose "Sterbender Schwan" ist es also dem Rechtsanwalt gelungen, die Richterin wieder zur Anwendung der
verbotenen, uralten Willkürgesetze, wie
2."Der Zweck heiligt die Mittel !"
3."Was nicht verboten ist, ist erlaubt !"
4."Wer nicht für uns ist, ist gegen uns !"
5."Was nicht sein darf, kann nicht sein !"
6"Wessen Brot ich ess', dessen Lied ich sing !"
7."Eine Krähe hackt einer anderen Krähe kein Auge aus !"
8."Folter und Inquisition rettet Existenz und Legitimation !"
9."Charakterschweine in unseren Reih'n müssen vor Ander'n stets verleugnet sein !"
zu bewegen. Damit sind wir wieder bei dem hier längst integrierten, Nazi-Nachkommen-Seilschaftsystem, dass diese Urgesetze befolgt, auch wenn diese in der ZPO oder
StPO der Bundesrepublik Deutschland nie genannt sind. Durch die Anwendung der verbotenen Urge-setze hat die Justiz erneut unter Beweis gestellt, dass sie sich
ihren Schandtitel "Justizterror-organisation" wohlverdient erworben hat (> unter Schlagwort : Schandtitel-Webseite !).
Sieht man sich die Meldung des DLF vom 05.04.2017 an, wonach Manager heutzutage 43 % unethische Entscheidungen für das Fortkommen in ihrer Karriere nutzen würden,
so braucht man sich nicht zu wundern, wenn die Justiz nicht besser ist. Die Parlamentarier ha-ben es bewusst versäumt, die Nazi-Justiz nach dem Zweiten Weltkrieg erstmals aufwendig
umerziehen zu lassen, in echte, gerechte Demokraten und alle Nazi-Gesetze in Sinne des gerechten, demokratischen Geistes zu durchforsten sowie sie vom Nazi-Geist zu
reinigen. Die Justiz hat eine erhebliche Mitschuld an dieser Situation, schließlich möchte sie doch durch ihre Urteile die Deutungshoheit entscheidend bestimmen. Sie hat
es auch versäumt, korrigierend wirksam nachzusteuern. Stattdessen wirken Urteile zu lasch, andere zu hart, andere verspätet, uneffektiv, bevorteilend für Reiche und
Nazi-Nachkommen, ungerecht für die Masse und vernünftige Kritiker. Alle namhaften Bundespolitiker kennen die kritischen Verhältnisse bestens, eine
Lösung des Problems wollen sie nicht, weil sie ihre Vorteile in der braunen Netzwerksethik sehen. Der Bundesgerichtshof lässt grüßen ! Also bleibt die Nazi-BRD noch viele jahrzehntelang
gegen alle Beteuerungen Nazi-Demokratie.
W.R. K.
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