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Themenschlagwort : Gerichtskriminalität

Unterthema :   Methoden der Gerichtskriminalität : Gefälligkeitsurteile

Richterin mit Flehen in "Sterbender Schwan-Pose" zur verbotenen Urgesetzanwendung bewegt

Ein Bericht von W . R. Kuhn  
Erstellt: 2015; Änd.-Stand: 12.03.2022  


Saarbrücken. Grundsätzlich sollten alle Rechtsuchende vor Gericht korrekt nach der gülti-gen StPO bzw. ZPO usw. behandelt werden. In der Realität ist das aber nicht der Fall und zwar dann nicht, wenn eine Streitpartei irgendwie gegen die Interessen der Behörden, ihr nahestehende Institutionen oder ihr nahestehenden Personen klagt. In solchen Gerichtsver-fahren wird nicht das Hauptziel - der Wahrheit auf den Grund zu gehen - verfolgt, sondern mit allen denkbaren Möglichkeiten innerhalb des Rechtsystems versucht, das Verfahren in eine der Staatsmacht genehme Richtung zu lenken. Das lässt sich erreichen, indem die rechtlichen Abläufe nicht korrekt eingehalten werden, ungeeignete Zeugen bestellt, die Be-weisdarbietungen eingeschränkt, abgewürgt, verdreht, verschwiegen, die Akten nicht mehr auffindbar sind, geschreddert sind oder die verbotenen Urgesetze angewandt werden. Es lässt sich nicht immer vermeiden, dass diese Praxis verborgen bleibt. Auf jeden Fall wird von der saarländischen Justizterrororganisation diese Praxis gepflegt, schließlich spricht der Unterzeichner dieses Berichtes aus hier erlebter Erfahrung (Siehe 'grundgesetzbruch.de'-Webseite !")

Nehmen wir Menschenrechtsaktivisten. Deren politische Gegner sind meißt die Exekutivbe-hörden. Als Streitpartei sind diese ungeliebt oder gar verhasst, weil sie unter begründeten Anliegen nicht die Nazi-Behördenrichtlinie anerkennen, die da heißt: "Wer nicht für uns ist, ist gegen uns !" Folglich werden diese juristisch mit Ungerechtigkeit, mit Schikanen oder durch Urteil gestraft (> Jüngstes Praxis-Beispiel in 2016/17 von Staatspräsident Erdoan in der Türkei !) . Das ist in der ganzen Welt so, doch zugegeben, in der Nazi-BRD nicht so schlimm wie in Russland, China, Ägypten, Afrika, Südamerika und der Türkei usw. Das soll aber nicht heißen, dass wir in wenig überzeugenden Entscheidungen der Behörden deren verdrehte und falsche Vorgehensweise unkorrigiert hinnehmen müssen.

Nach wie vor spukt der unantastbare Obrigkeitsgeist von den früheren, absolutistischen Herrschern von "Gottes Gnaden" und der Nazi-Verbrechensherrschaft in den Köpfen der verantwortlichen Behördenvertreter, sodass prinzipiell aus deren Sicht von ihnen kein Un-recht ausgehen kann. So lässt sich aus diesem eingebildeten, erhabenen Machtempfinden heraus alles leicht einfach vertreten, entscheiden und diktieren.

Wehrt sich ein Menschenrechtsaktivist z. B. gegen eine widerrechtliche Handlung seines Nachbarn, kann er davon ausgehen, dass er trotz klarer Rechtslage zu Gunsten des Men-schenrechtsaktivisten und trotz bester Beweis- und Zeugendarbietungen, den Fall zumindest anteilmäßig verliert. In solch einem Fall wusste der Rechtsanwalt aus dem Schriftwechsel, dass der Gegner sich auf ein früheres Urteil stützte, sodass die Argumente seines Mandan-ten wenig überzeugend waren, aber die Richterin ihm sehr sympatisch und deshalb vermut-lich beeinflussbar war.

Unter den zahlreichen, wiederrechtlichen Möglichkeiten soll hier gegenüber der Öffentlich-keit dokumentiert werden, wie eine bisher erstmalig, selbst erlebte Methode zur Erreichung eines Gefälligkeitsurteils von statten ging. Durch beeindruckendes Anflehen der Richterin nach einem passenden, klassischen, sehr bekannten, Balletttanz-Musikdrama (Schwanensee, von Peter Tschaikowski) entlehnten Ausdruckshandlung spielte der Rechtsanwalt den "Ster-benden Schwan". So im Streitfall Az.: 4 C 503/11 (04) vor dem AG Saarbrücken.

Zwar wurden hierbei die Handlungsrollen vertauscht, denn Gestik und Mimik des "Sterben-den Schwans" wurden von dem Rechtsanwalt Niederländer veranstaltet, die Mitleidsrolle fiel der Richterin, Hilpert-Zimmer, zu (Ein Leckerbissen als Großbild für Tageszeitungen auf der ersten Seite ).

Für die Dauer der direkten Verhandlung beugte, oder besser, legte der gesunde Rechtsan-walt seinen Oberkörper flach auf den Tisch, hob den Kopf ein wenig und hächelte seine Argu-mente und Antworten an die Richterin, wie ein Schwindsüchtiger beim Sterben. Mit dieser öffentlichen Abbitte-Pose hat er zum Ausdruck gebracht, dass er sie anfleht, seine Argu-mente und nicht die kritischen Menschenrechtsaktivisten im Urteil zu beachten. Die Rich-terin war auch so beeindruckt von dem schauspielerischen Talent des "Totkranken", dass sie ihn mit einem Gefälligkeitsurteil belohnte, was sich in der Urteilssplittung 6 :1 zu Gunsten des Rechtsanwalts und seines Mandanten ausdrückte. Mit der Pose "Sterbender Schwan" ist es also dem Rechtsanwalt gelungen, die Richterin wieder zur Anwendung der verbotenen, uralten Willkürgesetze, wie

1."Gut ist, was gut tut !"
2."Der Zweck heiligt die Mittel !"
3."Was nicht verboten ist, ist erlaubt !"
4."Wer nicht für uns ist, ist gegen uns !"
5."Was nicht sein darf, kann nicht sein !"
6"Wessen Brot ich ess', dessen Lied ich sing !"
7."Eine Krähe hackt einer anderen Krähe kein Auge aus !"
8."Folter und Inquisition rettet Existenz und Legitimation !"
9."Charakterschweine in unseren Reih'n müssen vor Ander'n stets verleugnet sein !"



zu bewegen. Damit sind wir wieder bei dem hier längst integrierten, Nazi-Nachkommen-Seilschaftsystem, dass diese Urgesetze befolgt, auch wenn diese in der ZPO oder StPO der Bundesrepublik Deutschland nie genannt sind. Durch die Anwendung der verbotenen Urge-setze hat die Justiz erneut unter Beweis gestellt, dass sie sich ihren Schandtitel "Justizterror-organisation" wohlverdient erworben hat (> unter Schlagwort : Schandtitel-Webseite !).

Sieht man sich die Meldung des DLF vom 05.04.2017 an, wonach Manager heutzutage 43 % unethische Entscheidungen für das Fortkommen in ihrer Karriere nutzen würden, so braucht man sich nicht zu wundern, wenn die Justiz nicht besser ist. Die Parlamentarier ha-ben es bewusst versäumt, die Nazi-Justiz nach dem Zweiten Weltkrieg erstmals aufwendig umerziehen zu lassen, in echte, gerechte Demokraten und alle Nazi-Gesetze in Sinne des gerechten, demokratischen Geistes zu durchforsten sowie sie vom Nazi-Geist zu reinigen. Die Justiz hat eine erhebliche Mitschuld an dieser Situation, schließlich möchte sie doch durch ihre Urteile die Deutungshoheit entscheidend bestimmen. Sie hat es auch versäumt, korrigierend wirksam nachzusteuern. Stattdessen wirken Urteile zu lasch, andere zu hart, andere verspätet, uneffektiv, bevorteilend für Reiche und Nazi-Nachkommen, ungerecht für die Masse und vernünftige Kritiker. Alle namhaften Bundespolitiker kennen die kritischen Verhältnisse bestens, eine Lösung des Problems wollen sie nicht, weil sie ihre Vorteile in der braunen Netzwerksethik sehen. Der Bundesgerichtshof lässt grüßen ! Also bleibt die Nazi-BRD noch viele jahrzehntelang gegen alle Beteuerungen Nazi-Demokratie.
W.R. K.




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Öffentliches Ärgernis im Fußzeilenblock: Warum wird unsere Domain 'grundgesetzbruch.de' nicht in Suchportalen gezeigt , wie z. B. der von Telekom und den mit ihr vertragsgebundenen anderen Anbietern ?- Nun, Telekom hat sich selbst entlarvt, womit sie sich den Schandtitel 'Betügerisch-kriminelle Nazi-Kommunikations-Gesellschaft' erworben hat. Damit hat sie sich einen Platz in unserem 'Schandtitel-Spiegel' ergattert (Siehe grün eingefärbtes Schlagwort-LOGO oben rechts !). Im Übrigen wird mit ihr unautorisiert erfolgreich Werbung gemacht mit unserem LOGO 'grundgesetzbruch' nach dem Motto :

"Betrugswerbung bringt Geld, Wahrheit und Gerechtigkeit kostet Geld !"

Seit dem 13.09.2020 wurde bemerkt, dass das Zensieren oder Mobben unserer Webseiten aufgehört hat. Seither sind wir in deren Suchportalen endlich gelistet. Ob das unser kritischer Artikel unter 'Appelle' zum 8 : 2 Sieg des FC Bayern bewirkt hat ?- Wir warten noch eine Weile ab, ob dies nicht nur eine vorübergehende Täuschung aus vielerlei Motiven ist. Bleibt es bei der Aufhe-bung der eigenmächtigen Zensur, dann werden wir selbstverständlich den Text in der Fußzeile entsprechend abändern.- Oh nein ! Da ist etwas immer noch nicht in Ordnung. Der automatisierte Aufruf unseres Web-Aufrufes 'grundgesetzbruch' in der Google-Ein-gabe-Zeile wird datentechnisch bewusst behindert. Das zeigt sich wie folgt:

Standardisiert ist bei fremden Web-Aufrufen, dass nach Eingabe des Web-Aufrufes mehrere ähnliche Begriffe zusammen mit dem eingegebenen Web-Aufruf in einer Vertikal-Auswahl-Vorschlagsliste angezeigt werden. Bei dem Web-Aufruf 'grundgesetz-bruch' geschieht das erst, nachdem der erste Buchstabe 'd' der Landeskennung für Deutschland 'de' eingetippt wurde. Dadurch wird bei ausländischen Nutzern vorgegaukelt, dass es diesen Web-Aufruf 'grundgesetzbruch' nicht gäbe. Damit wird unser Web-Aufruf nur einem kleinen Internet-Nutzerkreis bekannt. Mit dieser Begrenzung der Vorschlagswörter für Internet-Nutzer be-treibt Google durch das taktische Datensortierregime, Verklärung der Staatsräson durch die Publizitätseinschränkung zu unse-rem Nachteil. Das akzeptieren wir nicht. Für uns bedeutet das erneut so viel wie Zensur.

Zudem werden wir mit vielen anderen Internet-Nutzern genötigt, die Cookies-Einspielungen in den Rechner und den Monitor zu akzeptieren ! Ja, so läuft das in der Nazi-BRD ! Die hören nie auf, die Menschen zu schikanieren !
20.10.2020 IgG