Parlament 1

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Öffentliches Ärgernis im Kopfzeilenblock: Ist es richtig, die Bürger für öff. Investitionen zu begeistern, dabei aber die Geld-beträge zur nachhaltigen Wartung bzw. Pflege bis zum Neubau nicht zu berücksichtigen, sodass immer wieder Gelder für die Objekterhaltung fehlen, weil die Verantwortlichen absichtlich (!) die Nachhaltigkeitskosten wie Kontrollen, Wartung, Ersatz, Pflege und Abschreibung nicht in den Objektpreis einrechnen ließen, um die Zustimmung der Parlamentarier, der Stadträte bzw. der Bürger zum Bau des Objekts bei niedrigeren Objektkosten durch die Vorenthaltung der Nachhaltigkeitskosten sicherer zu erreichen sind ?-

Themenschlagwort :      Parlamentarierkriminalität

Unterthema :      Kontrollsysteme

Erstellt : 17.01.2020; Stand : 12.03.2022  

Parlamentarier unterlassen wieder die nötige Aufsichts- und Korrekturpflicht, weil es schnell gehen soll !



Wadgassen / Berlin. Am 27.03.2020 wurde wegen der Corona-Krise (Covit 19) im Bun-destag über einen Gesetzestext abgestimmt, dessen Text weder richtig formuliert war noch in der Wirkung richtig gesehen oder schlimmer noch, bewusst durch Lobbyisteneinfluss oder Juristenegoismus so belassen wurde. Jeder Jurist weiss, dass mit 'die Mieter' generell und absolut alle Mieter gemeint sind. So hat die Regierung (große Koalition) für alle Mieter ein Gesetz im Bundestag durchgepeitscht, wonach für die Dauer der Ausgangsbeschrän-kungszeit Mietausfälle verursacht werden. Für diesen Zeitraum soll die ausfallende Miete gestundet werden. Das Mietobjekt kann in diesem Zeitraum mit dieser Begründung weder wirksam gekündigt noch darf dafür die Zwangsvollstreckung wegen des Mietausfalls erfol-gen.

Nach Aussage der dafür verantwortlichen Politiker war dieses Gesetz aber nur für den Schutz der Wohnungsmieter gedacht und nicht für die Mieter von gewerblichen Mietobjek-ten der Konzerne und reichen Gewerbetreibenden, die jährlich mit hohen Gewinnen protzen und tolle Boni an ihre Manager und leitenden Angestellten ausschütten. Würden bei dem Geldsegen der Regierung in der 10.Kalerderwoche 2020 den Klagenden die Mieten für den betreffenden Zeitraum nicht gestundet oder nicht als Verlust erstattet, haben diese juristisch Anspruch auf gleiches Recht wie die Wohnungsmieter.

Auch wenn die Politiker nun argumentieren, sie hätten das nicht so gemeint, haben sie wie-der einmal ein Kuckucksei den Steuerzahlern in's Nest gelegt, denn juristisch muss gezahlt werden. Um den Gewerbemietern nun die Lust am Klagen zu nehemen, werden diese als sozialfeindliche Wirtschaftsgängster oder so ähnlich in den Medien unter psychichen Druck gesetzt. Es ist der Regierung nicht eingefallen sich für diesen schweren Regierungs- und Parlamentarierfehler zu entschuldigen. Klagende müssten erfolgreich sein, es sei denn, die Richter bzw. Richterinnen verfahren auch wie im Saarland und halten sich an die verbote-nen Urgesetze :

"Gut ist, was gut tut !"
"Der Zweck heiligt die Mittel!"
"Was nicht verboten ist, ist erlaubt !"
"Wer nicht für uns ist, ist gegen uns !"
"Was nicht sein darf, kann nicht sein!"
"Wessen Brot ich ess', dessen Lied ich sing!"
"Eine Krähe hackt einer anderen Krähe kein Auge aus!"
"Folter und Inquisition, rettet Existenz und Legitimation!"
"Charakterschweine in unseren Reih'n müssen vor Ander'n stets verleugnet sein !" ;

02.04.2020, IgG





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