Q15
Öffentliches Ärgernis im Kopfzeilenblock: Ist es Eliten-Diätenabsicherung der Europa-Abgeordneten auf alle Zukunft in ei-nem Länder-Gesellschaftssystem, wo alle stets einig sein müssen bevor eine parlamentarische Entscheidung für die Menschen zum Tragen kommt, oder ist es eine gesetzliche, finanzielle Dauerausbeutung der Menschen, ohne etwas notwendig Brauchba-res für diese zu leisten ?- Die Nachkommen der Adligen freuen sich schon auf die Fortentwicklung zu autokratischen, glorreichen Zeiten !
Themenschlagwort : Staatsterror
BRD-Nazi-Justiz versuchte mit Folter den Krankenversicherten zum SozG-Urteil-Verzicht zu zwingen, Ergebnis: Die Demokratische
Nazi-Nachkommen-BRD ist als
Unrechtsstaat entlarvt !
Bericht von W.
Unterthema : Gegenwehr nach Folter
R. Kuhn
Start: 09.02.2004; Änd.-Stand: 15.01.2022
Wadgassen, 2004. Der freiwillig Versicherte klagte beim SozG des Saarlandes begründet und gerechtfertigt gegen die Hamburger Techniker Krankenkasse wegen deren
Korruptions- und Betrugsmasche gegenüber ihren Versicherten. Doch das SozG verweigerte ihm das Ur-teil. Der Kläger aber erklärte, dass er das Urteil brauche, um strafrechtlich gegen die
Kran-kenkasse vorzugehen. Gegen 'Whistleblower' - wie alle Nazis - hatte der SozG-Richter Fi-ckinger was und konterte, indem er zur Fortsetzung die Verfahrensbetreuung schriftlich
beim Amtsgericht anregte.
Das Vormundschaftsgericht reagierte sofort mit der Anwendung der Gesetze über die An-gelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, FGG.
Dagegen wehrte sich der Kläger im Schriftwechsel, weil er nach wie vor prozessfähig war und kein Geld an die Justiz verschleudern wollte. Das gefiel wiederum der Richterin Huber vom
Vormundschaftsgericht Saarlouis nicht und bat zynisch die Ehefrau, die Sterbeurkunde des Klägers dem AG zuzusenden (> Webseite: H1.html). Doch diese perfide Bitte erfüllte die Ehefrau
nicht. Folglich verfügte die Richterin Silvia Huber am 17.05.2004 die überra-schende, gewaltsame Vorführung auf dem Anwesen des Klägers (Az. 2XVII 80/03 H; AG SLS).
Der erste gewaltsame Hauseinbruch am 16.03.2004 war erfolglos, weil die Kläger-Familie nicht zu Hause war. So erfolgte am Folgetag der zweite Einbruch mit blutiger Folter
(> Web-Seiten L1.html; K2.html; Q10.html). Der Arzt des Gesundheitsamtes Saarlouis schrie das Folteropfer am Ende an:
"Jetzt haben Sie wohl genug von der Prozesserei gegen die Krankenkasse !"
Aus dem Schriftwechsel mit dem Vormundschaftsgericht war zu entnehmen, dass die Folte-rung als "Sachverständigtengutachten" bezeichnet wurde.
[Eine Kopie davon hat der Kläger (Opfer) nie erhalten].
Die Formulierung der Gründe für die Folterung entnahm Richterin Huber diesmal aus dem "Sachverständigtengutachten" (=Folter) des Gesundheitsamtsarztes Dr. Schmitt des
Ge-sundheitsamtes Saarlouis, worin stehen soll, "dass der Betroffene seinen Willen nicht frei bestimmen kann". Damit ist offengelegt, wie die BRD-Nazi-Nachkommen-Justiz politisch
unangenehme Personen mit solchen "Scheingutachten" von Nazi-Seilschaftsgutachtern (im Umgangssprachgebrauch beschönigend auch 'Gefälligkeitsgutachter' genannt) aus dem Wege
räumt.
Solange derartige Justizpraktiken möglich sind, kann man also von einer freiheitlich-demo-kratischen Justiz im Sinne des BRD-Grundgesetzes nicht reden, sondern nur von einem
Nazi-Nachkommen-Demokratie-Unterdrücker-Rechtssystem (Q11.html;). Das sollten sich alle Bundespräsidenten und alle Politiker wirksam zur geistigen Ernüchterung zu Gemüte
führen !
Daraufhin hat der Kläger sich geschworen, gegen diese verkappte, BRD-Nazi-Nachkom-men-Justizbande (Justizterrororganisation und Staatsterrorallianz) in aller Öffentlichkeit massiv
vorzugehen und schrieb an die Justizministerin Frau Dr. Spörhase-Eissel folgenden Beschwerdebrief :
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