Q21
Themenschlagwort : Staatsterror (heute in der BRD)
Unterthema: Widerstand gegen die Staatsexecutive von 2021 in Rheinland-Pfalz
Ein Kommentar von W.R. Kuhn
Erstellt: 20. März 2021; Änd.-Stand: 08.02.2022
Angeklagte Kinderärztin wehrt sich gegen die staatliche Straftäterlobby
Aufgrund der Grundgesetz- und Ehtik-Werte, die wir bei der Justiz nie eingehalten sehen, aber viele naive Bürger dennoch auf dieses Rechtsystem stolz
sind, möchten wir diese ein-mal richtig wach rütteln und mit der Realität konfrontieren. So bot sich uns ein interessantes Strafprozessverfahren an
- bei dem es um Beleidigung (Sexualmissbrauch u. ähnl.) und um Whistleblowertätigkeit ging - zwecks Mängel-Feststellung zu begleiten und auch mit einem Protokoll zu
erfassen. Ankläger war die Staatsanwaltschaft, Kläger : Behördenangestellte, Beamte, Ärztin und Privatpersonen, die sich von der Beklagten (Kinderärztin) beleidigt und / oder
verleumdet fühlten. Gerichtsstand war Trier (Rhld.-Pf.).
Trier. Die Beklagte hatte sich im Berufungsprozess am 09.02.2021 gegen die von mehre-ren Bediensteten im gehobenen Dienst
wegen Beleidigungen gemäß §§ 185; 186; 194; 52; 53 StGB zu verantworten.
Das Verfahren begann um 14 Uhr. Der Zuschauerraum war voll, weitere Interessenten wur-den vor das Gerichtsgebäude verwiesen.
Das Gericht trat in den Gerichtssaal ein. Alle übri-gen Beteiligten wurden vom diensthabenden Polizisten aufgefordert,
dem Gericht Respekt zu zollen, indem alle sich kurz erhoben. Nachdem sich das Gericht und die ca. 25 Zuschau-er den Corona-Auflagen gemäß
gesetzt hatten, wurde die Vorstellung des Gerichtsgemiums und der Vertreter der Parteien erwartet. Dem war aber nicht so.
Mangel 1 !
Es war nicht dafür gesorgt, dass die beiden Schöffinnen rechtzeitig und mit genügender Ein-arbeitungszeit (1 Woche) die Aktenunterlagen zu sehen bekommen
hatten, wie das dem vor-sitzenden Richter vorbehalten war. Damit war ihnen die Problematik nur mangelhaft klar, sodass sie gezielte Nachfragen
hätten stellen können und müssen. Schließlich sind gesetz-lich deren Stimmen bei der Urteilsbildung - leider nur auf dem Papier - gleichgewichtig der des vorsitzenden Richters.
Mangel 2 !
Der Beklagten wurden schriftliche bzw. digitalisierte strafrechtlich relevante Vergehen vor-gehalten, die sie aber nicht direkt vorgenommen hat,
sondern die vermutlich durch Cyber-/ Datenschutzkriminaliät von rachsüchtigen Betroffenen als Administratoren im Behörden-dienst und von der Polizei selbst an die Öffentlichkeit gelangt sind.
Die Facebook-Korres-pondenz der Beklagten wurde eingesehen, Ergänzungen eingefügt, an weitere Interessenten verteilt und dann die Beklagte
verklagt. Die Beweisführung der StA konzentrierte sich auf die Beleidigungsvorwürfe, weniger auf die eigentliche Hauptsache 'Cyber-/ Datenschutz-kriminalität' und dem Einfluss einer
'Satanischen Loge' (Bilder und Bildereinschlüsse in ei-nigen Facebook-Posts vorhanden), denn dazu hätte man die kriminelle Stelle beim behörd-lichen Cyberdienst feststellen und benennen
müssen. Dazu war Richter Klein und die StA nicht bereit.
Mangel 3 !
Die Art der Befragung der in Frage kommenden beteiligten 'Opfer' (Zeugen) über die wahr-genommenen, sexuelle Verfehlungen war offensichtlich dazu bestimmt, dass juristisch keine
Schuldigen auf der Klägerseite überführt werden durften, obwohl nach den Zeugenauftritten für die Anwesenden die Wahrheit doch dort zu verspüren war. Doch juristisch ist prinzipiell
auf diesem Wege - ohne psychiatrische Hintergrundausforschung bei den entsprechend ein-gestimmten Zeugen - normalerweise so keine Schuld nachzuweisen.
Mangel 4 !
Das 'psychiatrische Sachverständigengutachten' der Frau Korte hat der Beklagten direkt kei-ne psychiatrischen Störungen nachweisen können, sondern diese half sich mit formulierten
Vermutungen im Konjuktiv. Sie unterschlug die erhebliche Einflussnahme der Cyber- und Datenschutzkriminalität auf die Beklagte, sodass das Gutachten als ein Gefälligkeitsgutach-ten
gewertet werden muss, was man auch vom Saarland her, wo die Gutachterin zeitweise auch ausgebildet wurde, von den Prof. Dr. Dr. Luthe und Prof. Dr. Dr. Rösler gewohnt sind.
Mangel 5 !
Nach Abschluss der Beweiserhebung hat Richter Klein das Urteil gesprochen und die Be-klagte zu 100 Tagesätzen verurteilt.
Mangel 6 !
Wir von der IgG meinen: Wenn man die wichtigsten Entlastungsbeweise der Beklag-ten ganz bewust unterschlägt bzw. nicht nachgeht, kommt ein solches Unrechtsurteil zu stande. So geht
es bei der Justizterrororganisation zu ! Made in NS-BRD-Germany 2021 !
Mangel 7 !
Die IgG, 27.03.2021
Während diesem Strafverfahren:
Der Beklagten wurde nachts das Haustürschloss ausge-bohrt, sie im Schlafzimmer von 5 Polizisten überfallen, gefesselt auf dem Boden über 1 Stunde liegen gelassen, abtransportiert und
dann außerhalb einer Blutprobe unterzogen.
Danach wurde sie angeklagt, wobei ihr unterstellt wurde, ein Straßenverkehrsdelikt bei Trunkenheit am Steuer bei 1,51 °/°° Blutalkohol verursacht
zu haben. Als Beweismittel verwendeten sie aus dem Archiv das Alkoholtestprotokoll eines fremden Mannes, dessen Name ähnlich war. Das gab der Polizei die Gelegenheit, der unbeugsamen Beklagten
schnell den Führerschein zu entziehen. Dadurch hatte die Beklagte auch keine Möglichkeit mehr, bei betreffenden Kinderheimen nach Pädofilen udglm. zu recherchieren. Der Vorfall soll zum
Teil von der ehemaligen Gerichtsdirektorin Diesel aus Hermeskeil organisiert wor-den sein. Die Polizei hat kein Protokoll von dem Überfall gemacht. Es ist offensichtlich ge-worden, dass ein
großes Netzwerk der Polizisten, Richter*innen, Beamten usw. mit krimi-nellen Methoden die Beklagte Whistleblowerin bekämpfen. Die Sachlage ist noch viel kom-plizierter und schlimmer.
Daher werden wir noch zu gegebener Zeit 'nachlegen'.
Ähnliche kriminelle Praktiken werden uns aus totalitären Staaten und aus dem kleinen Saar-land berichtet. Aber da stellen sich uns neuerdings noch Fragen, wie :
Sind kriminelle Praktiken von Bundesland zu Bundesland ähnlich so ansteckend wie bei der Corona-Virus-Pandemie 2021 ?- oder:
Gibt es dafür auch einen 'Impfstoff' ?- Und wer bestellt und wer liefert diesen, und haben wir damit noch viel mehr Probleme als mit dem AstraZenega-Impfstoff A2D1222 ?-
Mal abwarten, was die Justizverantwortlichen im 'hoheitlichen Auftrag' in Rheinland-Pfalz dazu noch ausschwitzen müssen, um das verfluchte, nationalsozialistische oder russische
Juristen-Niveau zu halten!
Mit einem "Weiterso" sind wir nicht einverstanden. Wir fordern Strafverfahren gegen Richter*innen, die wie hier, schwer gegen die StGB §344 und §345 verstoßen
haben und weiterhin verstoßen. Sofort !
28.03.2021, Die IgG
Bundesinnenminister Seehofer kann sowas natürlich nicht glauben. Was nicht sein darf, kann doch bei der vom Grundgesetz scheingeprägten BRD-Justiz nicht sein ! Ist aber doch so, wie auch
an anderen Orten der NS-BRD (=Nazi-Nachkommen-BRD) !
W. R. K.
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