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Öffentliches Ärgernis im Kopfzeilenblock: Soll man einen Sender mit öffentlichen Gebühren versorgen, wenn er seine Informationspflicht hinsichtlich staatlicher Willkür-Gewaltmaßnahmen gegen seine Bürger nach Art. 1 GG versagt ?-

Themenschlagwort :     Presse- und Medienversagen

Unterthema :      Presse und Medien reagieren nicht auf Grundgesetznegation

Demokratieschaden durch Medienversagen

Ein Kommentar von W. R. Kuhn  
Erstellt: 2015; Änd.- Stand: 07.04.2022  


Saarbrücken. Bekanntlich brauchen die Menschen zur Meisterung und Gestaltung ihres Lebens viel nützliches Wissen. Den umfassensten und jüngsten Teil dazu liefern Presse und Medien. Machmal sind wir erstaunt, dass bestimmte, wichtige Informationen von dort feh-len und fragen uns, wer bestimmt eigentlich was, wo, wie und wann dort veröffentlicht wird. Nun die Hauptleitlinien legen die Eigentümer und Geschäftsführer fest, deren Kon-taktanschriften kann man z. B. im im Internet finden. Den Rest bestimmen rangordnungsge-mäß die Verwaltungsräte und Redaktionen.

Soweit es die Medien in der Rolle von Körperschaften des öffentlichen Rechtes betrifft, hat das Bundesverfassungsgericht am 25.03.2014 ihnen die „Gelbe Karte“ gezeigt. In seinem Beschluss Az.: 1Bv1/11,1 BvF 4/11 hatte es unter anderem sinngemäss gerügt, dass die Ver-waltungsräte sich meist überwiegend aus staatsnahen Personen zusammensetzen, was zu einseitigen Recherchen, einseitigen Ergebnissen und Berichten führt. Folgedessen wird kei-ne informelle Vielfalt mehr gewährleistet, was aber eine neutrale, mit öffentlichen Gebüh-ren finanzierte Körperschaft des öffentlichen Rechts gewährleisten muss. Mit den derzei-tigen Verwaltungsratkonstellationen werden viele unangenehme Vorkommnisse der Behör-den unterschlagen, verdreht, verfälscht und beschönigt, was der von uns angestrebten leben-digen, gerechten Demokratie gefährlich entgegen wirkt. ("Nazi-BRD")

Dieser beklagenswerte Zustand besteht schon seit Jahrzehnten, und keiner der hier mitver-filzten Parlamentarier hatte nach unserer Kenntnis daran lautstark etwas auszusetzten. Nun hat das Bundesverfassungsgericht den Rundfunk- und Fernsehgesellschaften aufgetragen, bis spätestens 30.06.2015 ihrem Beschluss gemäß, die Verwaltungsräte umzubilden.

Die Interessengemeinschaft gegen Grundgesetzbruch (IgG) sieht darin einen Grund, dem beklagenswerten Zustand nachzugehen. Für uns war es völlig klar, dass die verbrecheri-schen, saarländischen Justiz- und Polizeiaktivitäten unter dem Leiter der Staatsterrorallianz und heutigen Bundesverfassungsrichter nun auch zuständig für das Sachgebiet Terrorab-wehr und Verfassungsschutz – Ex-Ministerpräsidenten Dr. Peter Müller, seiner Ex-Justizmi-nisterin Dr. Spörhase-Eissel, seinem Ex-Justizminister Hecken, seinem Ex-Generalstaatsan-walt Dr. Ralf Sahm und weiteren nachrangig Bediensteten - hätten veröffentlicht werden müssen.

Unter diesen wurden nämlich wahrheitsliebende, unschuldige, vor Gericht klagende Bürger :

mit fiktiven Behauptungen schikaniert; mit in der Nazizeit praktizierten, verklausulierten Morddrohungen durch Erbitten der eigenen Sterbeurkunde drangsaliert; mit unbegründeten und unangemeldeten Wohnungsdurchsuchungen schikaniert; mit Überfällen in Wohnungen zum Zweck der Folterung verletzt und geschändet; mit nächtlichen Verhaftungen mit unbe-gründeten Freiheitsentzügen gedemütigt; mit Überzügen unbegründeter, politisch motivier-ter Strafverfahrensmissbräuche unterdrückt (mit mehrfachen unerlaubten Wechsel von Schöffen-/innen u. Richterinnen); mit Raub und Beseitigung der Entlastungsbeweismittel vor den Zuschauern im Gerichtssaal zur Vereitelung der Strafverfolgung parallel angeklag-ter, verbrecherischer bzw. krimineller, beamteter Staatsdiener-/innen und Politiker geschä-digt; verleumdet mit Hilfe von Gefälligkeitsgutachtern als „Gerichtsinquisitoren“; Vorenthaltung von Gutachtenkopien (durfte nur handschriftlich in Etappen über Wochen abgeschrieben werden); dafür noch mit fiktiven Begründungen mit der Unterdrückungsva-riante Grundstücks-Teilenteignung und mit Androhung einer horenter Ordnungssumme so-wie unbegründet finanziell in den Ruin getrieben (Bemerkung: Diese veranschaulichte, be-hördliche Klägerbehandlung im Zeitraum von 2002 bis 2014 durch die scheindemokra-tische Staatsterrorallianz der Bundesrepublik Deutschland, taugt durchaus als Exportpro-duckt für China, das vom „Deutschen Wesen“ wie sooft noch mehr geniesen möchte).

Jedoch die Klagen der Beklagten gegen die beamteten Straftäter wurden von der Justizter-rororganisation lapidar verworfen. Ein Teil der Vorfälle davon ist bis zu 10 Jahre alt, andere sind neu.

Am 27. Januar, dem Internationalen Gedenktag der Befreiung der KZ-Insassen von Au-schwitz, ging die IgG an die Saarbrücker KZ-Gedenkstätte "Goldne Bremm", wo viele Un-schuldige mit brutaler Nazi- Gewalt zu Opfern wurden. Im Sinne aller Opfer wurde ihnen gedacht und mit mitgeführten Plakattexten und Flugblättern aus den begründeten Anlässen gemahnt. Doch die Polizisten nebst Polizeipräsident hat unter anderem mit folgenden Be-gründungen diese Begehung gewaltsam unterbunden und sinngemäß gesagt: "Gehen Sie hier weg ! Wenn es Ihnen in diesem Land nicht gefällt, können Sie ja auswandern !“ und „Wegen Ihnen muss ich heute länger Polizeidienst machen !- (So äußern sich eben Mitbetreiber von „lieben“ Nazi-Nachkommen zu Menschenrechtlern !). Danach wurde der IgG-Demonstrant wieder verhaftet.

Als heutiger BRD-Demokrat kann man sich wundern und selbst trösten mit der selbst verhöhnenden Erkenntnis „Welch' nette, humane Behandlung durch die Nazi-Nach-kommen im Vergleich zu den geschundenen Menschen, die in der Nazizeit von den „lieben Großvätern“ in blindem Hass und Saddismus chancenlos zu Tode gequält wurden !“

Bei der großen Saarbrücker Demonstration am Abend des 12.01.2015 zur Solidaritätsbe-kundung der am 07.01.2015 von Islamisten ermordeteten, französichen Verlagsmitarbeiter der Satire-Zeitschrift „Charlie Hebdo“ wie auch zur Einhaltung der Meinungs- und Presse-freiheit sowie zur Solidaritätsbekundung der humanen Aufnahmebereitschaft der in die BRD eingewanderten und noch einwanderten Menschen unterschiedlicher Religionsge-meinschaften, Menschen aus EU-Ländern, wie auch den Bürgerkriegsflüchtlingen aus dem vorderen Orient - ist die Fernsehkamera des SR den kritischen IgG-Plakattexten - dort für alle ersichtlich - wie so oft wieder mehrfach demonstrativ ausgewichen (z.B. auch bei der Einweihung des Rabbin-Rülf-Platzes in der Stadtmitte am Wilhelm-Heinrich-Kreisel im Jahre 2014).

Bei dieser Einweihungsfeier - veranlasst durch die Oberbürgermeisterin Charlotte Britz (SPD) - wahr die Vertuschung für jedermann offensichtlich. Sogar im Abstand von 1 - 2 m von der aufnehmenden Fernsehkamera wurde diese absichtlich in entgegengesetzter Rich-tung oder in Richtung Boden gehalten, nur, um den Plakaten, welche die Demonstrierenden trugen, nicht im Bild erfassen zu müssen.

Obwohl die saarländischen Medien über die regionalen Missstände schriftlich informiert oder durch die öffentlichen Demonstrationen Kenntnis hatten, scheuten und scheuen sie sich bis heute, in Bild wie Ton sorgfältig und ausgiebig darüber zu berichten. Bei Demon-strationen, wo die IgG ihre Plakate mit kritischen Texten zeigte, wich die aufnehmende Fernsehkamera immer wieder aus.

Auch der Hörfunk verhält sich bedeckt, obwohl er mit seinem jahrelang propagierten, all-seits bekannten Slogan „Hören, was ein Land fühlt“ gegenüber der Öffentlichkeit das Interesse an den Sorgen und Problemen der im Sendebereich wohnenden Menschen vor-täuscht. Hier lässt sich wieder erkennen, dass dem Sender mit diesem Slogan durch den alles überstimmenden Einfluss des regierungsnahen Verwaltungsrates bei der Anwendung des Grundgesetzes Grenzen gesetzt werden. Deutlicher ausgedrückt: Es wird damit das heikle Thema vor der Öffentlichkeit vertuscht.

Vieles wird nicht mehr gemäß der öffentlich-rechtlichen Verpflichtung unabhängig berich-tet. Solche Presse und Medien brauchen weder wir, noch will sie das Bundesverfassungs-gericht. Diesen saarländischen Medien muss somit der öffentlich-rechtliche Charkter aberkannt werden. Für sie sollte die Rundum-Gebührenversorgung durch die GEZ zurecht sofort entzogen werden.

Damit ist auch klar bewiesen, dass die Saarländische Rundfunk- und Fernsehanstalt nicht nur unter dem Intendanten Dr. Fritz Raff, sondern auch unter der Leitung von Dr. Thomas Kleist von dem brisanten Thema (verschwörerischer Folter wegen peinlichem Zivilprozess, Beweismittelraub im Gerichtssaal, Sterbeurkunde von Angeklagten usw.) erneut unterschla-gen werden musste !

Wiederum ist somit bewiesen, dass für die Regierungsparteien und ihr nahestehende, häuch-lerische Gesellschaftsgruppen des SR gerade in seinem heimatlichen Wirkungskreis weiter-hin bewusst mithilft, prisante Staatsräison-Peinlichkeiten auszublenden. Zu Gunsten der be-amteten Täter und Täterinnen wurden nicht nur Verstöße vertuscht, sondern es wurde ein glasklarer Grundgesetzbruch gegen Art.1 GG u. a. ignoriert und vor der Bevölkerung ver-schwiegen.

Wie soll eine gerechte Demokratie erreicht werden, wenn die eigenen Medien sich so nazi-freundlich verhalten und die verbrecherische Taten der lange zurückliegenden Nazizeit nur bedauern ?-

In der Gegenwart gilt es doch nach unserem Grundgesetz alle Entwicklungen ausnahmlos zu veröffentlichen, die ein Hervorkommen von politischer Feigheit stützen wie auch das Wegschauen bei schweren Straftaten sowie das Häucheln bewusst fördern. Solange die gleichen Charaktere an den Schaltstellen der Medienmacht sind, wie es zur Nazizeit praktziert wurde, ist das aber unmöglich !

Nun, da meist Nazi-Nachkommen diese Funktionen ausfüllen, reden wir auch reali-tätsnah von der herrschenden BRD-Nazidemokratie und nicht von einer gerechten BRD-Rechtsstaats-Demokratie.
Nicht ohne Grund hat das Bundesverfassungsgericht die Zusammensetzung der Verwaltungsräte der öffentlich-rechtlichen Medien in letzter Minute (!) dem "Weiterso" einen Riegel vorgeschoben und das derzeitige System für unzulässig be-zeichnet (Urteil vom 25.03.2014).

Die IgG ist angetreten, um das beklagenswerte Staatsgebaren in der BRD anzuprangern. So lange aber hier ansässige Rechtsanwälte gegenüber den Betroffenen argumentieren:

"Beraten tue ich Sie gerne, aber vor Gericht will ich Sie nicht vertreten, denn damit würde ich meinen Karrierebruch einleiten“ werden hier die Meinungsfreiheit, die Einhaltung der Menschenrechte, die gerechte Rechtstaatlichkeit nach dem bundesrepublikanischen Grund-gesetz weiterhin abgewürgt.

Mit dem gerichtlichen Vorgehen der IgG gegen Justiz und Polizei hat die Justiz zurecht - inzwischen gerichtsfest- den Schandtitel Justizterrororganisation und in Verbindung mit einer anderen Behörde den Schandtitel Staatsterrorallianz erworben. Doch damit ist das Thema keineswegs abgeschlossen.

Bürger, die sich in solchen Situationen nicht selbst vor Gericht verteidigen können oder wollen, werden erleben, wie sie von den Gerichten und den Anwälten mehrfach überrum-pelt, finanziell abzockt oder ggf. gar lebenslang ruiniert werden (z.B. Fall Mollath, nur ein Fall unter vielen). Zudem werden diese dafür sorgen, dass die Misstände der Justiz nicht zu Regressverfahren gegen Behörden-Mitbetreiber/-innen eröffnet werden. Schließlich unter-werfen sie sich ihrem „Berufsethos“ (!), wonach sie dem Staat (=Staatsterrorallianz) stets gehorsam zuarbeiten und ihn keinesfalls - auch bei Verbrechen an der Bevölkerung - bloßstellen werden !!!

Mit der Rechtfertigung des USA-Präsidenten G.W. Bush in 2002, das Betreiben geheimer Folterstätten wie auch das geheime Verschleppen von fiktiv „verdächtigen“ Menschen mit Kenntnis und Duldung einiger europäischen Regierungen, hat bei den saarländischen Rich-tern und Richterinnen vermutlich eine Art Morgendämmerung eingesetzt, ähnlich wie es ihre „lieben „Heil-“Väter / „Heil-“ Großväter im Nazi-Terror“ taten, um sich blutig nachhal-tig zu ihrer Legitimität den ersehnten Respektsnachdruck zu verschaffen. So auch die Fälle nach 2002, bei denen die „Staatsterrorallianz“ wieder gegen die StPO verstoßen hat. Die meisten dieser kriminellen Saatsbediensteten sind noch im Amt, obwohl der von ihnen an-gerichtete, politische Schaden unreparabel ist und diese integrierten Nazi-Nachkommen-Seilschaften wieder die leere Staatskasse auszehren. Sogar die Repäsentanten der BRD (u.a. Dr. Westerwelle) - 70 Jahre nach dem Ende der größten Schreckensherrschaft der Welt - verbreiten pralerisch die hervorragenden, humanen "Errungenschaften" unserer Gesell-schaft. In Anbetracht des erlebten und geschilderten Sachverhaltes, wirkt diese Pralerei auf die Mitstreiter auf dem Weg zur echten, gerechten Demokratie der Bundesrepublik Deutsch-land wie blanker Hohn.

Wir jedoch weisen darauf hin, dass fast jeder Staat insgesamt mehr Verbrechen ausführt, als der gesamte Rest der Bevölkerung. Das wird vor der Öffentlichkeit nur anders bezeichnet. Die Mitbetreiber in der BRD halten sich wegen dem § 626 BGB und dem Standeschor-Verschwiegenheitsgehabe (Beamtencodex) und der „Sündenbock- Bestimmungspraxis“ fast immer bedeckt, sodass für klärende Rechtsauseinandersetzungen die Beweise fehlen oder schleunigst beseitigt werden. Allein deshalb sind die erworbenen Schandtitel zutreffend und hilfreich, weil somit wieder für die Bürger deutlich wird, dass der scheindemokratische Staat selbst - von immer bis gelegentlich - auch eine strafrelevante, "Kriminelle / Ver-brecherische / Terroristische Vereinigung" darstellt.

Durch das von Presse und Medien immer wieder gezeigte Verhalten bei einer Reihe innen-politischer Misstände scheint die vom Nazi-Probaganda-Minister Goebbels verwendete Be-titelung und wieder von den unzufriedenen Bürgern der DEMO-Szene von Leipzig „PIGIDA“ u. anderen verwendete Bezeichnung „Lügenpresse“ nicht ganz falsch zu sein. Für unsere Fälle im Saarland jedenfalls hält die IgG die Titelkombinaton Verheimlichungs- und Beschönigungspresse/-Medien“ für zutreffender.

In diesem Zusammenhang möchten wir auch unseren Bundespräsidenten, Herrn Gauck, zu Worte kommen lassen, der um den 22.Januar 2015 in der Hamburger Handelskammer in einer Rede gesagt haben soll: „Trotz mancher Irrtümer, die auch Journalisten manchmal unterlaufen, trotz gelegentlicher Unwahrheiten, die einige wenige von ihnen in die Welt setzen, wird doch meistens korrekt und ausgewogen berichtet“. Das hat er klug formuliert, denn es gilt zu beachten, dass „meistens“ auch mal nur 50,1 % bedeuten können, also fast die Hälfte. Selbstverständlich reichen die übrigen 49,9 % und weniger Missstand auch zur staatsbürgerlichen Pflicht, sich an Demonstrationen gegen die Missstände in der BRD zu beteiligen oder diese gar zu organisieren.

Und warum ist es so, dass auch hier die fiktiv begründeten, verwerflichen Justiz- und Poli-zeipraktiken wegen der peinlichen, wahren Fakten nicht veröffentlicht werden ?-

Bei der saarländischen Presse kann man noch ein wenig Verständnis aufbringen, denn die größte Tageszeitung steht ohnehin im Miteigentum der Scheinheiligen (> Spiegel 15/1997 !) : CDU, SPD und FDP. Deshalb wird dort alles „abgeräumt“, was besonders peinlich für die Staatsraison und die Regierungskoalition ist.

Schlimmer trifft unsere Kritik die Medien. Sie schimpfen sich öffentlich-rechtliche Rund-funk -und Fernsehanstalten und lassen sich von den GEZ-Unterjochten mit sehr guten Ge-hältern aushalten.

Ist es mit der Pflicht für sie getan, dem Rundfunkhörer bzw. Fernsehzuschauer vorzugau-keln, dass die BRD ein hervorragender Rechtsstaat sei, in dem jeder Bürger durch das Grundgesetz vor Willkür mit unberechtigten und unbegründeten Übergriffen des Staates geschützt sei ?-

Und was geht das alles die nicht betroffenen Medienmacher an ?-

Sie geben lieber den Verlockungen der Werbeträger nach, die mit lukrativen Werbeange-boten ihre Idiale vernebeln und mit Geld verführen zum „Schönfärben“ oder „Wegsehen“.

Wir wissen sehr gut, dass die Versuchungen zum „Vernebeln“ hierzu sehr groß sind. Ande-rerseits fürchten sich in diesen Wirkungsebenen die Mitbetreiber einem dauerhaft, unter-schwellig wirkenden Existenzgefährdungsdruck in Form des Arbeitsplatzverlustes, denn die im Hintergrund vorhandenen, arbeitsrechtlichen § 626 BGB und § 627 BGB erziehen zum Berufschor-Verschwiegenheitsgehabe (Beamtenethos) bis hin zum Kadavergehorsam (=50% von Religionen und dem Nazitum !). Der ist wiederum schädlich für die Entwick-lung der bestehenden Scheindemokratie zur wahren, gerechten Demokratie. Deren Qualität hängt von zeitigen Informationen über Fehlentwicklungen ab, damit gegengesteuert werden kann. Bisher jedenfalls blieben die von der IgG an die saarländischen Medien erteilten Info-mationen dort unbeachtet.

Mit dem Erlebten in dieser Nazi- oder Scheindemokratie und den unbereinigten Sozial- und Religionsdifferenzen der Menschen mit den gesellschaftlich trennenden Völkertraditionen wie auch - dem grenzenlosen, menschenverachtenden Gewinnstreben vieler Unternehmer, falsches Beamten- und Berufsethos, Beweise-Beseitigungskunst, vielfältige Korruptions-praktiken, Interessenverfilzung, heuchlerische Presse wie Medien - braucht man kein Pro-phet zu sein, um aus der Geschichte heraus zu extrapolieren, dass zum Erreichen der wah-ren, mit gerechtem Recht für alle, meinungsfreiheitliche Demokratie mit annehmlichen Le-bensverhältnissen, noch ein sehr weiter Weg mit einhergehender Gewalt durchlebt werden muss.

W.R.K.



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