S1
Themenschlagwort : Daten-Netzbetreiberkriminalität
Telekom GmbH blockiert die Datenzuleitung zum Staatsterror-Widerstandshaus der IgG-Menschenrechtsakivisten Ein Bericht der IgG
Wadgassen. Die Interessengemeinschft gegen Grundgesetzbruch (IgG) hatte nach ihrer Gründung den Telefonanschluss des Vorbesitzers übernommen
und ihn für den Internet-Betrieb erweitern lassen. Allein zum Umstellen auf den Internet-Betrieb brauchte die Tele-kom GmbH 3 Tage. Entgegen dem Inhalt der
Betriebsanleitung mit Minimalaufwand zum Schnellaufbau waren Handy, Neuverlegung von Kabeln und die Montage von verschiede-nen Anschlussdosen,
6 Tage lange, frustrierende Kontaktaufnahmen mit den Störungsstellen und Servicemitarbeitern erforderlich. Danach war die Internetnutzung möglich, sofern das
Telefonieren möglich war. Das aber gelang mehr schlecht als recht, sodass wir letztendlich dann doch genötigt waren, um mit der Außenwelt akzeptabel kommunizieren
zu können, den Handy-Betrieb auszubauen. Die Entschuldigungen, welche die Monopolistin mit ihren Entschuldigungskarten und mit den dort einliegenden
Blumensamenpäckchen vornahm, entpuppten sich als Beschwichtigungs- und Täuschungsgehabe, denn die vorhandenen Netzleitung-Überlastungsprobleme blieben. Als auch nach weiteren Monaten sich die Situation nicht nennenswert gebessert hatte, wur-de die Telekom GmbH schriftlich zur Vertragserfüllung aufgefordert und in
Verzug gesetzt. Das half auch nicht. Deshalb wurden die Gebühren auf das Niveau etwa des tatsächlichen Nutzwertes gemindert. Die Minderung
löste zwar noch keine technische Verbesserung aus, dafür aber Mahnbescheide, Rechnungen mit fiktiven Bestandteilen und Papierkosten. Für die ständig
erforderlichen Widersprüche der IgG wurden als Gegenreaktiion die erhöhten Aufwandkosten entgegengehalten (mit Telefonausfalllisten), und zwar pro Widerspruch
10 bis 30 EURO. Zudem offenbarte sich ihr Kunde als Interessengemeinschaft gegen Grund-gesetzbruch (IgG).
Die von außen kommenden Telefongespräche wurden an die Telekom-Sprachbox geleitet, der Telefonkontakt zur Außenwelt wurde sekundenweise,
minutenweise, stundenweise, tag-weise unterbrochen und zuletzt ganz gesperrt, was mit der automatischen Meldung über das Festnetz : "Die Zielrufnummer
ist gesperrt, der Verbindungsaufbau ist nicht möglich !" fest-zustellen war. Dennoch gelang es als einem Anrufer wenigstens für kurze Zeit sich zu mel-den.
Nachdem sie mit uns unter 2 verschiedenen Namen die Korrespondenz geführt hat und auf geminderte Gebühren und erfolglosen Mahnungen sitzen geblieben
ist, musste sie auch noch eingestehen, dass das vorhandene technische Konzept infolge Datennetzüberlastung für die Kunden in unserer Straße nichts taugte. Heimlich
hat sie in ihren Computern in den Telekomläden die technischen Voraussetzungen zum Betreiben des IT-Festnetzes gestrichen und stattdessen gegen
Preisaufschlag die Kommunikation nur noch über WLAN-Technik angeboten. Ende Juli 2015 hat sie den Vertrag gekündigt und das EOS SAF
Forderungsma-nagement GmbH 20085 Hamburg mit der Eintreibung ihrer Betrugs-, Gebühren- und Mah-nungsforderungen betraut. Wie lange diese das
durchhält, bleibt abzuwarten.
Fortsetzung ab 11.03.2016: Inzwischen hat das Forderungsmanagement 7 bis 8 Zahlungsaufforderungen gesandt. Scheinbar ist ihnen nun die Lust am Fordern von unbegründeten
Gebühren vergangen, denn seit einiger Zeit kommen solche Briefe nicht mehr.
Nun haben wir wieder einen neuen Internet- und Telefonanschlussantrag zum 01.03.2016 gestellt. Die Unterlagen sind rechtzeitig eingegangen. Dennoch
bemängeln wir, dass ohne zuvor ein Handy zu besitzen, der Internet- und Festnetz-Telefonanschluss nicht ermöglicht werden kann.
Obwohl der Internet- und Telefonanschluss am 01.03.2016 zu Verfügung stehen sollte, musste die IgG erst selbst anrufen um zu erfahren, wann
genau der Anschluss erfolgt. Die Auskunft lautete: am 01.03. zwischen 15 Uhr und 21 Uhr. Doch um 21 Uhr war kein Inter-netsurfen, noch Telefonieren
möglich.
Mit Freude konnten wir dann doch gegen 21 Uhr 15 feststellen, dass der Kontakt endlich freigeschaltet wurde. Am nächsten Tag wurde - nach fast 2
Jahren Internet-Blockierung - 2 Stunden lang im Internet gesurft.
Am Folgetag wieder ca. 2 Stunden. Am dritten Tag aber, vormittags gegen 8 Uhr 30, war schon an den Kontrolllampen des Rooters zu erkennen, dass
es wieder mit dem Telefonie-ren und dem Internet-Surfen vorbei war. Sofort wurde die Störung gemeldet. Mehrmals musste die wiederholt werden,
denn manche der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wissen scheinbar nicht richtig, was sie zu tun haben, andere konnten im System sich nicht
richtig zurecht finden, wieder andere waren sich mit den Kolleginnen und Kollegen uneinig und andere benutzen ihre Lieblingstaste, nämlich die zur
dauerhaften Ohrbeschallung der Kun-den.
Um die Störungursache zu ermitteln, kam ein netter Mitarbeiter am 08.03.2016 und suchte mit Optimissmus und Können die Störung zu beheben.
Nach ca. 3/4 Stunde war klar, mit der Zuleitung zum Staatsterror-Widerstandshaus stimmt was nicht. Doch das hätte vor 2 Jahren auch schon
festgestelt werden können, ohne den Ärger mit der in Verzugsetzung der Telekom, der erfolglos betriebenen Zwangseintreibung von unberechtigten
Gebühren durch das Forderungsmanagement aus Hamburg, dem Mehrfachaufwand und dem Ärger über vie-le Monate.
Unterthema: Unterdrückung der Kommunikationsfreiheit
Erstellt: 30.05.2015; Änd.-Stand: 17.03.2022
Sofort "bediente" die Monopolistin ihren kritischen Kunden und Menschenrechtsakivisten mit ihren Erzwingungspraktiken.
Aus den erlebten Vorgehensweisen der Telekom GmbH ist nun klar geworden, dass sie technisch jederzeit die Datennetze mittels Computer ohne richterlichen
Beschluss mit einer Vielfalt von technischen Störpraktiken eindämmen, abwürgen, zerhacken, mitschneiden und noch auf verschiedene andere Weisen
beeinträchtigen kann, ohne dass sie kurzfristig genö-tigt werden kann, die eigenen Dienstleistungsverpflichtungen zu erfüllen.
Nun vor den Landtagswahlen in Baden-Würtemberg, Rheinland-Pfalz und Brandenburg am 13.03.2016 hat die Telekom GmbH es wieder geschafft,
die politischen Kommentare der IgG und die Informationen über Verstöße gegen das Grundgesetz zu verhindern. Das ist die klassische Betreuung
der Telekom von Menschenrechtlern in der BRD, die auf der Einhal-tung der grundgesetzlich gesicherten Meinungsfreiheit für alle Staatsbürger
bestehen.
Offensichtlich nutzt die Telekom GmbH die Situation aus, ihre Datennetzprobleme mit po-litischen Gründen zu verbinden, um so der IgG den Internet-Zugang
zu erschweren. Nach dem freiheitlichen Meinungsverständnis der IgG gibt es für die Telekom GmbH keinen ernst zu nehmenden Grund, die Aktivitäten der IgG aus
politischen Gründen zu behindern. Die IgG hält sich an das Grundgesetz und fordert die in den Behörden und privatisierten Be-hörden integrierten
Nazi-Nachkommen-Seilschaften auf, sich ebenso auch an das Grundge-setz zu halten. Doch die Seilschaften der Staatsterrorallianz möchten das erfahrungsgemäß
niemals. Damit ist bewiesen, dass die BRD mittels der Telekom GmbH die Freiheit der Menschenrechtsaktivisten mit gezielten Schikanen beim Anwenden der
Fernmeldekommu-nikation gezielt unterdrückt.
Allein um ihre eigene wirtschaftliche Existenz in der Nazi-Demokratie nicht zu gefährden, ist sie Mitbetreiber der hier herrschenden Staatsterrorallianz.
Sie hilft mit die Kritiker für ihre unangehmen Wahrheiten zu unterdrücken, zu bekämpfen oder gar zu ruinieren. Dazu bedient sie sich der privatisierten
behördlichen Schikane-, Unterdrücklungs- und Beweise-Beseitigungskultur der Staatsterrorallianz.
Leider sind wir nicht die Einzigen. Im Fernsehen z.B. in der Sendung "Marktcheck" wurden im Interview ähnliche Probleme der Bürger angesprochen.
Doch beeindruckend ist immer wieder die gezeigte, arrogante, vorgetäuschte Mängelbeseitigungsbereitschaft der dort mit-wirkenden Täter und
Täterinnen.
Auch sie sind zu einem anderen Gerechtigkeitsempfinden erzogen worden, nämlich, dass das Recht auch zur Unterdrückung geschaffen ist, wozu nur
sie legitimiert seien, es auch so anzuwenden. Das Grundgesetz ist in deren Vorstellung für die euphorische Jugend, für die unkritischen Staatsbürger,
als Stillhaltedroge und zur Blendung der ausländischen Betrach-ter geschaffen worden. Zum Schein schieben sie Mitarbeiter vor, die geeignet sind,
öffent-lich eine Bereitschaft zur Beseitgung der Mängel vorzutäuschen. Dennoch bestätigt sich immer wieder unsere Jahrzehnte lang gemachte Erfahrung, dass Bürger
bzw. Bürgerinnen, die beruflich im Behördendienst und im privatisierten Behördendienst tätig sind, dann auch bald nach deren Urgesetzen handeln, die da lauten :
1."Gut ist, was gut tut !"
2."Der Zweck heiligt die Mittel !"
3."Was nicht verboten ist, ist erlaubt !"
4."Wer nicht für uns ist, ist gegen uns !"
5."Was nicht sein darf, kann nicht sein !"
6."Wessen Brot ich ess', dessen Lied ich sing !"
7."Eine Krähe hackt einer anderen Krähe kein Auge aus !"
8."Folter und Inquisition rettet Existenz und Legitimation !"
9."Charakterschweine in unseren Reih'n müssen vor Ander'n stets verleugnet sein !"
Die Telekom GmbH sieht sich im Kreis der Mächtigen, wie der Bankenbereich und die Großkon-zerne (meißt überführt mit kriminellen Handlungen in
Multimillionen- und Multimillardenhöhe), die sich dennoch trotz Grundgesetz, als unbezwingbar ansehen. Sie wollen, dass sie weiter mit un-seriösen
(kriminellen) Geschäftspraktiken ihre Gewinne machen können und dass ihre finanziellen Verfehlungen aus dem Steueraufkommen beglichen werden.
Für solche Unternehmen sind Schandtitel die richtige Werbung. Für die Telekom Deutschland GmbH haben wir uns auf folgenden
Schandtitel-Namensvorspann geeinigt:
"Betrügerisch-kriminelle Nazi-Kommunikationgesellschaft ..."
Auch wenn die integrierte "Betrügerisch-kriminelle Nazi-Daten-Netzbetreiber-Kommunikations-gesellschaft Telekom Deutschland GmbH" glaubt, als
Mitbetreiber der Staatsterrorallianz die Stim-me der IgG abwürgen zu müssen und uns mit ihren kriminellen Möglichkeiten zum Schweigen bringen
zu müssen, setzen wir den kriminellen Daten-Netzbetreiber und Unterdrückungskonzern kontinuierlich unter gesellschaftlichen Druck und fordern :
"Allzeit ungestörter, unbehinderter Betrieb von Telefon und Internet erst recht für Menschenrechtaktivisten der BRD !"
Für alle jene, die gegen die "Betrügerisch-kriminelle Nazi-Kommunikationgesellschaft Te-lekom Deutschland GmbH" in der "vorbildhaft-ehrlichen
BRD-Nazi-Demokratie" vor die Justizterrororganisation wegen deren kriminellen Betrugsvertragspraxis und Datennetz-schikanierung ziehen wollen,
bieten wir uns als Zeugen an (ggf. deutschlandweit).
Die IgG
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