S2
Themenschlagwort : Daten-Netzbetreiberkriminalität
Unterthema : Erneut sittlicher Verfall in Wirtschaft und Werbebranche
Domain-Missbrauch mit 'grundgesetzbruch.de' ohne Gegenwehr hinnehmen ?-
Ein Kommentar der IgG
Saarbrücken. Seitdem es Webseiten im Internet gibt, gibt es für die unterschiedlichsten Geltungsbereiche Domain-Namen.
Mit der Domain werden ganz bestimmte, vom Websei-tenbetreiber gewünschte Ziele angesteuert und Ergebnisse erwartet. Sobald die gewünsch-ten Wörter als Domain von
Internet-Konkurrenten bei der zentralen Erfassungsorganisation DENIC beantragt und genehmigt waren, war die Fundgrube an geeigneten Wörtern für sinnvolle Domain-Namen
schnell aufgebraucht.
Erstellt: 2015; Änd.-Stand: 17.03.2022
So hat man zusammengesetzte Wörter oder Wortkonstrukte genommen und diese als Do-main beantragt und sich rechtlich gesichert. Als die Wortkonstrukte nicht mehr akzeptiert
wurden, haben die Internetbetreiber dafür gesorgt, dass weitere gewinnbringende Kunden sich an bestehende Domains mittels Programmiertricks mit sogenannten
Subdomainen an-hängen durften. Die Interessen der Hauptdomainbesitzer blieben dabei unberücksichtigt.
Nun ist 'grundgesetzbruch.de' das passende Wort für die Verbrechen, welche die Staatster-rorallianz und Justizterrororganisation nun mal vollzogenen haben, wodurch die Rechte
des Staatsbürgers aus dem Grundgesetz gänzlich unbeachtet blieben. Mit der Veröffentlichung dieser Fakten will die IgG für die Zukunft erreichen, dass ein Grundgesetzbruch,
gerade durch die fortschreitende politische Verfilzung, nicht mehr erfolgt.
Deshalb sollte es bei der Anwendung von Subdomainen schon Grenzen geben, wenn z. B. beim Suchportal der Telekom GmbH nach Eingabe der Domain "grundgesetzbruch.de"
in der Eingabezeile meist nur Webseiten mit Subdomainen 'grundgesetzbruch.de' aufgeführt sind, die aber inhaltlich mit der Hauptdomain nichts zu tun haben.
Stattdessen werden mit den Subdomains Webseiten aufgelistet, womit
1. Menschenrechtsaktivisten sich verhöhnt fühlen und
2. die Wehr gegen den erfolgten Grundgesetzbruch der BRD in den Dreck gezogen wird
z. B. durch Sex-Animation-Webseiten.
Alle, die so mit dem Grundgesetz verantwortungslos umspringen, halten vom Wertekodex der BRD, worauf die Politker gerne stolz zeigen, gar nichts. Es sind Heuchler,
Trittbrettfah-rer oder gar Grundgesetzfeinde, die auf den Wertekodex pfeifen. Die sagen sich, solange dies nur ein oberflächlicher Werteschleier ist, der für die Reichen
und deren politischen Steigbügelhalter nicht gilt, brauchen wir uns auch nicht daran zu halten. Dieser Haltung tritt die IgG entgegen, indem sie entscheidet, wer für sein Verhalten
welchen Schandtitel erwor-ben hat.
Die zügellosen Geschäftemacherrüpel und Wertekodexgegner haben sich damit Schandtitel erworben, die auf unserem "Schandtitel-Spiegel" veröffentlicht sind. Mit dieser
Negativwer-bung gegen Geschäftsrüpel und Anhänger des sittlichen Werteverfalls, hoffen wir, den Sub-domainverzicht auf 'grundgesetzbruch.de' zu bewirken.
IgG
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