V2
Themenschlagwort : Tierschutzkriminalität ('V...')
Unterthema : Aufdeckung von Massentierquälerei in der Landwirtschaft
Freudenschreie der Amateurdedektive nach dem OLG-Urteil von Naumburg zur berechtigten Beweissicherung von notleidenden Nutztieren
Auszüge aus Presseberichten und anschließend ein Kommentar von W. R. Kuhn (IgG)
Erstellt: 2019; Stand: 12.08.2021
Naumburg. Das Oberlandesgericht von Sachsen-Anhalt hat die Revision der Staatsanwalt-schaft
gegen ein Urteil des Landgerichts Magdeburg, wo es über einen Fall von Hausfrie-densbruch im Zusammenhang mit einer
Undercover-Recherche ging, "als unbegründet ver-worfen" (OLG Naumburg, 22.02.2018 - 2 Rv 157/17). Es bestätigte damit die
beiden voran-gegangenen Urteile des Amts- und Landgerichts Magdeburg (Az.: 28 Ns 74/17 LG Magde-burg). Die Aktivisten durften
für Filmaufnahmen in den Zuchtbetrieb eindringen.
Was war geschehen ?-
Die Tierschützer Animal Rights Watch (ARIWA) waren im Jahr 2013 in „van Gennip Tier-zuchtanlagen GmbH" in Sachsen-
Anhalt eingedrungen und hatten schockierendes Bild- und Videomaterial veröffentlicht. Die heimlich erstellten Aufnahmen deckten
massive Tier-quälerei und schwere tierschutzrechtliche Verstöße in einem der größten Schweinezuchtbe-triebe Deutschlands auf. Der
Eigentümer des Betriebes im Landkreis Börde hatte sie des-halb wegen Hausfriedensbruch angezeigt. Während das Strafverfahren
gegen die Betreiber der Anlage Ende 2015 eingestellt wurde, standen drei Ermittlerinnen und Ermittler im Sep-tember 2016 wegen
Hausfriedensbruchs am Amtsgericht Haldensleben vor Gericht. Die erste Gerichtsverhandlung endete mit einem Freispruch.
Gegen das Urteil legte die Staatsanwaltschaft Magdeburg Berufung ein. Das Landgericht Magdeburg bestätigte das Urteil des
Amtsgerichts jedoch im Oktober 2017. In seiner Be-gründung sagte der vorsitzende Richter am Landgericht: "Ihr Handeln ist als positiv
zu be-werten. [...] Sie haben genau das getan, was nötig war und was als mildestes Mittel zur Ver-fügung stand." Wenn staatliche
Organe ihre Arbeit nicht so machten, wie es sein sollte, sei das Eingreifen der Bürger nötig, so der Richter. Die Angeklagten hätten
einen Skandal auf-gedeckt, einen Notstand, der kaum zu überbieten sei, erklärte das Oberlandesgericht am Donnerstag.
Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft Revision ein. Die Revisionsverhandlung fand heute am Oberlandesgericht Naumburg
statt und setzte mit dem erneuten Freispruch der Ermittlerinnen und Ermittler ein historisches Zeichen für den Tierschutz.
Immer wieder gelangen in Deutschland Bilder extremer Tierquälerei aus Mastanlagen und Schlachthäusern ans Tageslicht. Nur
selten hat das strafrechtliche Konsequenzen für die Be-treiber der Anlagen, stattdessen landen immer häufiger die Tierschützer vor
Gericht, die diese Aufnahmen ans Tageslicht bringen. Heute jedoch bestätigte erstmals ein Oberlandes-gericht die Rechtmäßigkeit
einer Recherche. Das ist ein langersehnter Teilerfolg der Tiere.
Warum Recherchen so wichtig sind :
Animal Equality teilt die Meinung von ARIWA im Bezug auf die Notwendigkeit von Undercover-Recherchen.
“Aus Sicht von ARIWA ist das Betreten von Anlagen der Tierindustrie (!!!) zu Dokumen-tations- und Beweiszwecken gerechtfertigt. Das
Recht der Tiere auf physische und psychi-sche Unversehrtheit und auf ein Leben ohne Qual und Bedrängnis überwiegt unseres
Erach-tens das Hausrecht der Anlagenbetreiber und deren wirtschaftliche Interessen. Ein milderes Mittel, die Öffentlichkeit über die
Zustände in den Tierfabriken zu informieren und die Strafverfolgungs- und Veterinärbehörden zum Tätigwerden zu motivieren, ist uns
nicht be-kannt. Denn häufig werden die Veterinärbehörden erst dann gegen Tierschutzverstöße aktiv, wenn Videomaterial vorliegt
und dessen Veröffentlichung für öffentliches Interesse an wei-terer Aufklärung sorgt. Wir sehen in der Erstellung und Verbreitung
dieser Aufnahmen da-her keinen Rechtsverstoß, sondern eine bürgerliche Pflicht.”
Sogenannte Nutztiere erleiden in Mastanlagen und Schlachthäusern unerträgliche Qualen. Ohne das Aufdecken von Tierschutzverstößen
würde ihr Leid niemals an die Öffentlichkeit gelangen. Wir begrüßen das Urteil und hoffen, dass es ein klares Signal sendet: Mitgefühl
ist keine Straftat. Tierquälerei muss weiterhin aufgedeckt und die beteiligten Verantwort-lichen müssen alle schwer bestraft werden.
Dazu der Kommentar der IgG:
Die Achtung vor der Kreatur ist leider noch nicht im Grundgesetz festgeschrieben. Dort werden 'nichtmenschliche' Wesen rechtlich
als Sache an-gesehen. Ein Zustand, der auch in einer Nazi-Demokratie mit seinen öffentlich erklärten Ethik-Werten schon unverantwortlich ist.
Viele der höher entwickelten Tiere haben ähnlich wie der Mensch, einen Willen, haben Gefühle, haben eine ihrer Art gemäße Kommunika-tion,
brauchen natürliche, artgerechte Lebensverhältnisse und wollen nach ihrem Empfinden leben.
Die merken sehr schell, dass sie versklavt sind, und die meisten leiden unter ihren Haltern und Halterinnen
ständig. Die Unterbringung in Massentierhaltungsquartieren, die gerade einmal für das einzelne Tier die Fläche ihrer Körperprojektion
ermöglicht, zeigt, welche schändlichen Menschen hinter der Tierhalteplanung stehen. Das sind nicht nur die Verant-wortlichen der
Gewerbeaufsichtsämter und die Veterinäre, sondern dahinter stehen Politi-ker, die in der Öffentlichkeit mit Verschleiern, Vertuschen und
Beschönigen sich ihre Posten zu Lasten des Tierwohls sichern. Solche menschliche 'Kreaturen' wollen Parteimitglieder und
Gesellschaftmitglieder der BRD sein ?- Das sind erneut Fälle für den Grundgesetz-bruch.de-Schandtitel-Spiegel !
Wir gratulieren den Tierschützern zu ihrem herausragenden Erfolg und rufen: "Weiter so ihr
Whistleblower !" Den Gerichten
in Sachsen-Anhalt danken wir im Na-men unserer IgG und allen übrigen, gleichgesinnten Menschen. Es hat auch den klaf-fenden
Grundgesetzmangel festgestellt, wonach die unangehme Aufklärung nicht be-straft werden darf. So aufrichtig und Ethik-Wertegerecht
möchten wir alle gerne Ge-richte sehen, die in der BRD ähnliche Ethik-Kollisions-Fälle zu entscheiden haben. Gäbe es eine Olympiade
für Richter und Richterinnen, wären hier gleich drei Goldme-daillen fällig. Auch hier rufen wir : "Weiter so, weg von der Nazi-Demokratie
sondern in Richtung einer freien, gerechten BRD-Demokratie, die Zufriedenheit bei der Bevöl-kerung bewirkt !
W.R.K.
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