YS1
Themenschlagwort : °Aufrufe: 'YS1', V o r e n t w u r f ! Spendenaufruf für Dorothea Thul
Dorothea-Anhänger und Anhängerinnen ! Am 12.04.2023 war die Kriminalpolizei zu Hause bei Frau Thul und hat gegen 8 Uhr 46 deren Wohnungstür aufgebrochen.
Sie wurde verhaftet und weggebracht. Die genauen Umstände sind uns noch nicht bekannt. Der in einem kurzen Telefongespräch von ihr angegebene Grund seien von ihr antisemitische
Äußerungen im Telegram-Post.
Ein Spendenaufruf der IgG SpendenAktion der Interessengemeinschaft gegen Grundgesetzbruch (IgG) !
"Gut ist, was gut tut !"
Unterthema : Spendenaufruf für Dorothea Thul derzeit in Untersuchungs-
haft in JVA Koblenz,
Simmerner Straße 14 a, 56075 Koblenz,
Buch-Nr.: 431/23/9. Unter dieser Anschrift und der Buch-Nr.
ist Sie dort per Briefpost zu erreichen
V o r e NT w u r ! f
Erstellt 01.05.2023 / Änd.-Stand: 00.05.2023
"Erlaubt ist, was nützt!";
"Der Zweck heiligt die Mittel!";
"Was nicht verboten ist, ist erlaubt !"
"Wer nicht für uns ist, ist gegen uns !"
"Was nicht sein darf, kann nicht sein!"
"Führer (Chef) befiehl! Wir folgen dir."
"Wessen Brot ich ess', dessen Lied ich sing!";
"Eine Krähe hackt einer anderen Krähe kein Auge aus!";
"Folter und Inquisition, rettet Existenz und Legitimation!"
"Charakterschweine in unseren Reih'n müssen vor Ander'n stets geleugnet sein !" ;
Wer möchte, kann ihr finanziell helfen, indem mit Spenden die finanzielle Schuld entsprechend abgetragen wird, sodass sich so die Haftzeit für die gesundheitlich angeschlagene
Kinderärztin Dr. med. Dorothea Frau Thul entsprechend reduziert. Wir bitten Sie, helfen Sie mit die Kinderärztin im Kampf gegen die Feinde der unangehmen Wahrheiten zu unterstützen
'Kennwort' : Thul ! Für die Bankverbin-dung klicken Sie rechts unten in unserer LOGO-Spalte auf das pinkfarbene 'Impessum' . Bitte überweisen Sie an uns, wir sorgen für die Weitergabe an die
Staatskasse.
IgG, 00.05.2023
Paralell zum Strafverfahren konnte durch Recherchen der Kinderärztin festgestellt werden, dass die Flut der Strafverfahren, die nicht von einem Richter oder einer Richterin unterschrieben,
sondern von einer Staatsanwältin Strahten stammen, die vermutlich Mitglied der 'Freimaurerloge' ist. Weiter hat die Kinderärztin festgestellt, dass das Gericht in Trier unter ihrem Namen in USA
wirtschaftlich wie eine GmbH tätig ist, d.h., gegen die elektronisch ausgesellten Strafbefehle wird sich oft nicht juristisch gewehrt, sondern lieber die Forderungen gleich finanziell beglichen.
Diese Gelder gehen über in diese GmbH nach USA und bringen dort Zinsen und Dividente. Rechtlich ist das möglich, da die BRD seit 2000 Eigentümer dieser Handelsgesellschaft (GmbH)
ist, im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt/Main unter der Nummer HRB 51411 eingetragen.
00.05.2023 IgG
Und noch was:
* Die sogenannte 'freiheitliche Presse' hat sich aus der Berichterstattung über das politisch bestimmte Verfahren' ausgeklinkt. In der momentanen,
peinlichen Situation der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten der Nazi-Nachkommen-BRD würde durch deren finanziellen Abhängigkeit die Kritik an dem
Strafverfahren wie 'Öl in's Feuer gießen' bewirken.
* Im ersten Gerichtsverfahren am AG von Hermeskeil haben die vorsitzende Rich-terin und die Gerichtsdirektorin mit einer absichtlich falschen Begründung das Gerichtsgebäude
Betretungsverbot gegen den Opfervertreter und gegen das Grundgesetz sowie gegen den § 6 StPO schwer verstoßen. Ihren Strafbefehl wegen Bedrohung ihres Lebens aufgrund des
Webseiteninhaltes 'grundgesetzbruch.de' des Opfervertreters hat das AG Saarlouis in seinem Beschluss vom 07.02.2022, Az.: 10 Cs 7 Js 671/21 (13/22) innerhalb weniger (!) Tage
eingestellt. Damit ist die Falschheit der Begründung bestätigt und die Strafantragstellerinnen sind nun deutschlandweit auch als Nazi-BRD-Richterinnen entlarvt. Deswegen haben
sie sich unter DS2.html auch noch einen Schandtitel erworben.
* Im Berufungsverfahren wurde die Schöffin, die im ersten Verfahren mitgewirkt hat, erneut eingesetzt. Damit halten wir das Berufungsurteil gegen Frau Thul,
das schrift-lich immer noch nicht vorliegt, für nichtig !
00.09.2022 IgG
Am 13.09.2022 gegen 15 Uhr hat der Opfervertreter von der IgG nach mehrtätiger Anmeldung gemäß den vorgeschriebenen Besuchsbedingen auch im Internet (JVA-Webseite) und mit Vollmacht
um Zugang zu der Inhaftierten gebeten. Die in der Pforte tätigen Beamten erklärten lapidar, wir haben keinen Besuchsantrag erhalten und wir akzeptierten die Vollmacht nicht. Auch weigerten
sie sich, die Inhaftierte zu informieren, dass der Opfervertreter da war und um Einlass gebeten hat. Daraus ist zu ersehen, dass die Besuchsanträge bewusst abgefangen werden und der
vernünftige Informationsfluss blockiert wird. Auch wieder ein Beweis, wie in der Nazi-BRD das Datenschutzgesetz und das StVollzG widerrechtlich praktiziert wird.
14.09.2022 IgG
Inzwischen sind bis zum 00.00.2023 gegen 12 Uhr auf unseren Aufruf hin Geschenke (Spenden) von
00000 €
für unser Opfer D. Thul eingegangen, die aber noch nicht reichen, um sie bei der JVA
auszulösen. Es dürfte gerne noch etwas folgen. Jedenfalls wird sie damit nicht mehr ganz die verfügte Haftzeit absitzen müssen. Wir danken allen Schenkern für Ihre Unterstüzung unseres
Justizopfers im Kampf gegen die Verhinderung der Aufdeckung von unangenehmen Wahrheiten durch die rheinland-pfälzische Nazi-BRD-Staatsloge. Dennoch für uns geht der Kampf
gegen die staatlichen Grundgesetz- und Strafprozessgesetzemissachter-/innen weiter.
00.00.2023 IgG
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