K0
Themenschlagwort : Behördliche Folterallianzen
Unterthema : Menschenrechte; BRD und Europa : Umgang mit den Menschenrechten;
Menschenrecht, das angefeindeste Recht der Welt
Ein Kommentar von W.
Wadgassen. Die Länderregierungen der Welt haben in der Generalversammlung der UNO vom Dez. 1948 in der Resolution 217
die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte mit einer Präampel und 30 Artikeln beschlossen und damit zugesagt, diese als allgemeines Ideal "anzustreben". Das heißt in der Praxis,
die Staaten haben sich dort keineswegs verpflichtet, diese Artikel bindend anzuwenden. Somit ist die 'Menschenrechtskonvention' für kein Land juristisch bindend.
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R. Kuhn
Erstellt: 2015; Änd.-Stand: 26.12.2019
Die Gründe, die viele Staaten daran hindern, die Umsetzung der Menschenrechte vorzunehmen, sind :
Die allermeisten Regierungen der Länder haben mit der Carta der UNO was beschlossen, was sie eigentlich selbst in ihren Ländern nicht wollen, denn im Konfliktfall beruht deren Macht
immer auf Staatskriminalität verschiedenster Ausprägung, wie Freiheitsentzug, unfreie Wahlen, Wahlbetrug, Schikanen, Knechtung, Ausbeutung, Raub, Enteignung, Rassimus, Betrug,
auch durch körperliche Übermacht bis hin zur Anwendung von Waffengewalt, Staatsterror mit Folter, heimliche und offene Morde. Das ist die brutale Realität vieler arroganter Regierungen.
Deshalb sind die Menschenrechtsaktivisten und die für ihr Menschenrecht demonstrieren, in Ländern mit Verfassung ohne gesetztlich verbindliches Menschenrecht auf der Basis der
UNO-Menschenrechtskonvention, stets in Gefahr, dafür verfolgt, eingesperrt oder gar getötet zu werden.
Aber was sollen Menschen machen, wenn sie rechtlich unbegründet von der Staatsübermacht schikaniert, geschlagen, gefoltert und eingesperrt werden ?- Was hilft ihnen dann das Wissen,
dass eine UNO-Carta den Menschen das Recht auf Unversehrtheit pauschal zugebilligt hat, aber eine praktische Hilfe in der Notsituation nicht erfolgt ?-
Unter diesen Umständen ist das in der UNO-Carta zugebilligte Menschenrecht des Einzelnen für viele sehr oft nichts anderes, als eine weltweit praktizierte Verarschung der Staatsbürger.
Das wahre Menschenrecht hat erst dann eine wahrhaftige Chance dem Einzelnen zu nützen, wenn es aus einer freiheitlichen Verfassung stammt, die aus freiheitlichen, ungefälschten Wahlen
hervor gegangen sind und deren Behörden sich auch immer ehrlich daran halten. Da ist uns kein Land bekannt (!), wo diese Bedingungen voll erfüllt werden, sodass die öffentliche
Forderung zur Einhaltung der Menschenrechte in allen (!) Ländern mit Sanktionen, Gewaltanwendungen und Gefängnis geahndet werden (gelegentlich auch in der BRD).
Auch Duldungen seitens der BRD und anderen Staaten gegenüber einer Führungsmacht, wie z.B. die USA mit ihren in Europa geheimgehaltenen Folterzentren, sind da zu nennen.
Das Menschenrecht ist untrennbar mit den Veröffentlichungen unangenehmer Wahrheiten verbunden (hier z.B. § 626 BGB u. anderen), denn die werden von allen Staaten gefürchtet, weil
damit deren Propaganda entlarvt und somit widerlegt werden kann. In den Ländern, wo die Verfassung auf freiheitlichen Wahlen beruht, die Richter ohne Parteizugehörigkeit und
Machtabhängigkeit urteilen dürfen, dort erwarten wir, dass die Menschenrechte vorrangig und vollständig beachtet zu werden. In allen anderen Staaten bleibt der Begriff 'Schutz durch
Menschenrechte' ein staatlicher Täuschungsbegriff für die Ungebildeten, die Leichtgläubigen, die Schüler und die Studenten. Allein die Führung der Menschenrechtskommission bei der
UNO durch Ländervertreter, die bekanntlich nur Minimal-Menschenrechte im eigenen Land akzeptieren, wie z. B. Saudi Arabien, Iran, China, Russland usw. ruft bei den Menschen Hohn,
Spott und Verzweiflungsgesten hervor.
Menschen, welche offen für die Diktatur mit einhergehender Menschenrechtsverachtung mit glorifiziertem Unterdrückungs-, Lügen- und Mordsystem gegen Rassefremde wie auch
unbeliebten Etnien eintreten, sollten in Konzentrationslagern die Opferolle lange genug erleben müssen, bis sie ihren Geschichts- und Erfahrungs-Nachholbedarf in einer Art Reifeprüfung
erfolgreich nachgeholt haben. Diese Verfahrensweise sollte schnellstmöglich praktiziert werden. Erst danach sollte für jene die Menschenrechte einklagbar sein.
In den absolut meisten Fällen ist das Einklagen der Menschenrechte eine Sache, welche die Betroffenen weiter psychisch zermürbt, finanziell schädigt aber dennoch hoffen lässt,
wenigstens nach Jahren zu einem gerechten Urteil mit einer, auf Wahrheit beruhenden Begründung, zu gelangen. Wir, die IgG, haben das schon durchlebt. Wir konnten feststellen, dass
die Menschenrechte ohne eine direkte Schutzmacht mit Waffengewalt im Rücken, im konkreten Fall die angefeindesten und die schwächsten Rechte sind. Deshalb treten wir
uneigennützig öffentlich dafür ein. Wir fordern die Staatsmacht mit Demonstrationen, Versammlungen und Flugblättern heraus, um in den Köpfen der Bevölkerung den absoluten
Anspruch des bisher schwächsten Rechtes zukünftig real als erstes und wichtigstes Gesetz in unserem Rechtssystem zu etablieren.
W.R. K.
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